Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zur Vita

Frage: Schwangerschaft

Lisa. S

Beitrag melden

Hallo Dr. Bluni. Ich bin derzeit in der 26. SSW und muss jeden Morgen und jeden Nachmittag 7 km mit Fahrrad zur Arbeit und zurück fahren. Durch das Fahrrad fahren leide ich öfters an Bauch und Rückenschmerzen. Arbeiten muss ich in einer großen Firma wo auch gelötet werden muss, doch ich habe an meinen Sitzplatz keine Lüftung und atme diesen Lötrauch oft ein. Könnte ich mir dadurch schon ein Beschäftigungsverbot ausschreiben lassen? Mit freundlichen Grüßen.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

Beitrag melden

Hallo Lisa S., 1. prinzipiellen ist das Fahrradfahren eine sehr sinnvolle sportliche Betätigung für alle Schwangeren. Vorausgesetzt, dieser hat dabei keine Beschwerden. 2. wenn ich auch kein Arbeitsmediziner bin, hat sich die Situation für mich jedoch danach an, dass dieses nicht mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz und auch in den anderen Gesetzen vereinbaren lässt. Jeder Arbeitgeber ist hier verpflichtet, beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen, dass die Bedingungen am Arbeitsplatz auch mit den Vorgaben für die Schwangerschaft vereinbar sind. Alternativ müsste sonst ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Eine sehr schöne und fachspezifische Antwort auf diese Frage gibt es vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Adresse https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5006 Wenn der Arbeitgeber dieses nicht kann, dann wären die Voraussetzungen gegeben, dass dieser, der Betriebsmediziner oder die betreuende Frauenärztin/Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt. Herzliche Grüße VB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich eventuell auf einen für dich sicheren Arbeitsplatz setzen, wenn du da nicht bleiben kannst. Dein Frauenarzt kann dir deshalb kein Beschäftigungsverbot erteilen, das ist Sache des Arbeitgebers.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.