Katja41
Guten Tag Herr Bluni! Ich bin 41Jahre alt und mit meinem 10.Kind schwanger. Ich arbeite als Dauernachtwache in einem Pflegeheim. Ich bin examinierte Fachkraft. Ich arbeite insgesamt 100 Stunden im Monat und bin nachts allein mit 22 Pflegefällen in 2Pflege WG s, die teilweise Dement und auch Pflegegrad 5sind,die ich nachts lagern muß. Ich habe nun doch etwas Angst mir und dem Kind zu schaden und würde die Schwangerschaft doch gern bekannt geben. Ich habe die Bescheinigung meiner Frauenärztin schon. Da wir keinen Betriebsarzt haben und teilweise in der jungen Pflege WG Hepatitis Bewohner nach Drogenkonsum bis hin zur F leben, habe ich Sorge mich anzustecken. Kann ich ein Beschäftigungsverbot erzwingen wie Erzieherinnen im Kindergarten? Oder welche Möglichkeiten habe ich. Ich möchte nicht verarscht werden von meinem Chef. Er ist selbst Psychologe und weiß, dass ich zu lieb bin um Nein zu sagen. Ich habe über 100 Überstunden, die ich auch nicht abbauen kann, wegen Personalmangel. Ich weiß nicht weiter und zerbreche mir nur noch den Kopf. Mit freundlichen Grüßen Katja
Liebe Katja, 1. grundsätzlich müssen wir natürlich nicht für jede Schwangere, die in der Pflege tätig ist, ein Beschäftigungsverbot aussprechen 2. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber - wozu bei mittlerweile gesetzlich verpflichtet ist - eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen muss 3. wenn der Arbeitgeber dazu das Mutterschutzgesetz liest, wird er relativ schnell feststellen, dass weder Nachtarbeit erlaubt ist, noch das regelmäßige heben schwerer Patienten, geschweige denn der Umgang mit Patienten mit infektiösen Erkrankungen. 4. ein Beschäftigungsverbot kommt dann infrage, wenn der Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der nicht zu einer Gefährdung der Gesundheit der Mutter oder des werdenden Kindes führt. Herzliche Grüße VB
Rotkehlchen
Gemäß Paragraf 8 Mutterschutzgesetz darfst du in der Schwangerschaft ja ohnehin nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. Wenn ich dich richtig verstehe und du immer nur nachts arbeitest - und das auch in deinem Arbeitsvertrag so steht! - müsstest du also automatisch ein Beschäftigungsverbot bekommen, sobald du die Schwangerschaft bekannt gibst. Ersatztätigkeiten dürften dann ja ausscheiden, da du nachts gar keiner Tätigkeit nachgehen darfst.
Rotkehlchen
Korrektur: In der Neufassung ist es Paragraf 5 MuSchG, der das Verbot der Nachtarbeit regelt!