Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni Ihc bin in der 6 SSW. Ich hatte bei meinem ersten Kind immer wieder mal Blutungen übelkeit bis fast ende der schwangerschaft und kontraktionen von anfang an. Jetzt habe ich bereits schon wieder kleine kontraktionen und ist mir ständig übel. Ich arbeite noch 40% und muss ständig stehen am Schalter. Ist das Grund genug um ein Aerztliches Zeugnis zu bekommen? Ich habe in der ersten Schwangerschaft noch 100% gearbeitet war aber ganz schlimm und es drohte eine Frühgeburt. Soll ich das meiner Frauenärztin sagen? Muss Sie mir ein Zeugnis machen? Danke für Ihre Antwort Liebe Grüsse Sandra
liebe Sandra, 1.die sich vergrößernde Gebärmutter und die sich verändernde Anatomie des kleinen Beckens bringt es mit sich, dass es in der Schwangerschaft mal "ziepen", ziehen, oder drücken kann, wobei man nicht generell sagen kann, woher es kommt, oder ob es noch normal ist. In vielen Fällen hilft schon, wenn die Frau viel ruht oder vorsorglich Magnesium einnimmt, das die Gebärmutter beruhigt. Wenn die Beschwerden aber anhalten, dann sollte besser die Frauenärztin oder der Frauenarzt gefragt werden. Ob im Einzelfall andere Dinge für die Beschwerden ursächlich sind, kann dann nur der Frauenarzt oder Frauenärztin mit einer Untersuchung klären. 2. Die Übelkeit tritt bei 50–90 Prozent, Erbrechen bei 25–55 Prozent aller Schwangerschaften auf, meist begleitet von Kopfschmerzen. Das verstärkte Erbrechen stellt eine schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens dar, das sich in schweren Fällen bis zum Ende der Schwangerschaft hinziehen kann. Meist dauert es aber nicht länger, als bis zur 12. Oder 13. SSW. Die seltenere Form mit ständigem Erbrechen, stellt ein schweres Krankheitsbild dar mit Gewichtsreduktion, Elektrolyt- und Wasserhaushaltsstörungen, was dazu führen kann, dass man diese Frauen stationär behandeln muß. Die sogenannten Hyperemesis stellt sich nicht als ein isoliertes Geschehen dar, sondern muss als das Zusammenspiel von biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren gesehen werden. Die genaue Entstehung der Übelkeit und des Erbrechens in der Schwangerschaft ist nicht sicher geklärt. Während gewisse Autoren hormonelle Ursachen rasch ansteigende Östrogenspiegel im ersten Trimester; abnorm hohe HCG-, Progesteron-und Androgen-Serumspiegel postulieren, weisen andere Untersuchungen auf die Bedeutung psychosozialer Faktoren im Sinne einer unerwünschten Schwangerschaft oder Konfliktsituationen hin. Andere Untersuchungen zeigen eine instabile elektrische Aktivität des Magens und eine verminderte elektrische Antwort auf Nahrungseinnahme. Offensichtlich spielen bestimmte Keime Helikobakter des Magens in einigen Fällen eine nicht unerhebliche Rolle, so dass deren Behandlung durch den Hausarzt notwendig wird. Die verstärkte Übelkeit auch in Verbindung mit Erbrechen scheint in unseren westlichen Kulturen stärker vertreten zu sein als z.B. bei ursprünglich asiatischen und afrikanischen Völkern was auf eine Kulturabhängigkeit hinweist. Wichtig ist, die Ernährung entsprechend einzustellen: auf fettreiches zu verzichten und viele kleine Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Da die morgendliche Übelkeit auch durch einen zu niedrigen Blutzuckerspiegel hervorgerufen werden kann, sollte die Schwangere morgens vor dem Aufstehen eine kleine Mahlzeit - z.B. Zwieback - zu sich nehmen und danach noch etwas ruhen. Ansonsten hilft manchmal ein Teeaufguß aus Zingiberis rhizoma Ingwerpulver; Teemischung aus Kamille, Pfefferminz und Melisse ein gehäufter Teelöffel auf eine Tasse Wasser 5-10 Minuten ziehen lassen, schluckweise trinken. Sollten homöopathische Präparate Brechnuss, Sepia, Nausyn-Tabl oder ähnliches keine Linderung verschaffen, kann man auch u.a. Zäpfchen verordnen, die die Übelkeit beseitigen. Sehr empfehlenswert ist die Akupunktur, mit der man sehr gute Erfolge bei der Übelkeit in der Schwangerschaft erzielen kann. Wichtig: eine homöopathische Therapie sollte immer in Absprache mit dem behandelnden Frauenarzt/Frauenärztin erfolgen. 3.diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB