Mitglied inaktiv
Lieber Dr. Bluni Ich bin jetzt in der 8. SSW und habe von meinem FA eine Verordnung von Krankenhausbehandlung bekommen. In der Diagnose steht II.G, IP Sono 6.SSW PAP IV, V. a. Ca. i. S.bei HPV- Infekt was heißt das genau? Ich muß am Montag ins KH und am Dienstag ist die OP. Der Eingriff wird unter Vollnakose durchgeführt. Kann oder ist das für das Kind gefährlich? Kann ich das Kind dadurch verlieren? Kann das Kind dadurch Gesundheitliche schäden bekommen, oder ich??? Ich habe solche angst vor dem Eingriff. Es ist meine 2. Schwangerschaft. Ich danke Ihnen für ihre Antwort. Liebe Grüße Nicole
liebe Katja, es ist verwunderlich, dass hier die Schwangere nicht weiß, warum man sie zu welchem Eingriff in die Klinik schickt! Der Übersetzung zufolge liegt ein auffälliger Abstrich des Gebärmutterhalses vor, weshalb man dieses wohl in der Klinik per Biopsie oder Kegelausschneidung entfernt. Zunächst ist immer zu fragen, ist es ein PAP IVa,IVb oder V ist. Bei einem PAP IVa des Gebärmutterhalses liegt der Verdacht auf schwere Zellveränderungen oder sogar einem Vorstadium eines Gebärmutterhalskrebses vor. Es bedeutet noch nicht in jedem Fall, dass eine derartige Veränderung (die meistens oberflächlich ist und meistens auch noch keinem Krebs im eigentlichen Sinne entspricht)sofort klinische Konsequenzen hat. Man würde in der Schwangerschaft meist zunächst die exakte klinische Kontrolle und Gewebeentnahme per Biopsie empfehlen. Und bei dringender Indikation ist dieses meist ohne Probleme für das Ungeborene möglich. VB