Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, eine Frage quählt mich schon längere Zeit, aber war wegen meiner Krankschreibung bisher noch nicht relevant. Und zwar arbeite ich im Büro und die Büroräume befinden sich im Souterrain eines Altbaus, also im Kellergeschoss sozusagen. Das Haus ist nicht ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt, so dass die Wände bei Regengüssen regelmäßig feucht sind und Wasserflecken aufweisen. Nun haben Anfang Oktober deshalb umfängliche Sanierungsarbeiten begonnen, allerdings halte ich diese für etwas bedenklich. Alle Mitarbeiter sind nämlich in der einen Hälfte des Kellergeschosses zusammen gefercht, während in der anderen Hälfte saniert wird. Dabei ist es mir nicht entgangen, dass unter dem vorhandenen Dielenfußboden starker Schimmelbefall verhanden ist/war, also auch in den Räumen, in denen wir Mitarbeiter jetzt noch untergebracht sind. Wenn die eine Hälfte des Kellergeschosses fertig saniert ist, ziehen wir alle um und die andere Seite wird gemacht. Die Sanierungsarbeiten sollen voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Mal von der schlechten Arbeitssituation abgesehen, wie schätzen Sie das Risiko für mich als Schwangere ein, wenn ich wieder arbeiten gehen soll??? Könnten vom Schimmelbefall und von der bei der Sanierung angewandten "Injektion" (ich nehme an, dass es sich dabei um eine richtige Chemiekeule handelt) irgendwelche Gefährdungen ausgehen? Analog werde ich mich morgen auf Anraten meiner FÄ beim Gewerbeaufsichtsamt informieren, aber ich hätte gern auch Ihre Meinung als Facharzt dazu gewusst ;-) Viele Grüße, Nicole
Liebe Nicole, von derartigen Schimmelpilzen, die grundsätzlich nicht gerade gesundheitsfördernd sind, geht zunächst mal keine direkte Gefahr für das Ungeborene aus. Inwiefern hier Langzeitfolgen zu erwarten sind, hängt auch von der Menge ab. Dieses ist dann aber eine Spezialfrage für einen Toxikologen oder Umweltmediziner. Mir sind aus der Literatur keine Schäden bei Kindern bekannt, die darauf zurückzuführen wären. Gleiches gilt für die Mittel zur Bekämpfung. Deshalb schließe ich mich der Empfehlung Ihrer Frauenärztin an, sich dazu an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. VB
Mitglied inaktiv
Ich habe heute beim Amt für Arbeitsschutz angerufen, allerdings konnte man mir auch nicht auf Anhieb weiterhelfen. Die betreffende Bearbeiterin ist zur Zeit nicht da, ich werde aber bis spätestens Ende nächster Woche eine Rückmeldung bekommen. Trotzdem nochmal vielen Dank! Viele Grüße, Nicole
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