Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr., meine Schwester ist in der 23. Woche schwanger. Im Mutterpass steht zum Rötelnschutz: Titer 1:32 Die Frauenärztin meiner Schwester meint, diese müsse bzgl. einer möglichen Rötelninfektion aufpassen. Insbesondere könne sie sich mit Ringelröteln anstecken. Im Netz heißt es jedoch überall, bei einem Titer von 1:32 bestehe kein Anteckungsrisiko. Was ist nun hier richtig? Vielen Dank.
Hallo, 1. die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifität des Antikörpernachweises durch eine andere Methode, für welche die Reagienzen staatlich zugelassen sind, zu sichern. Mit Enzymimmunoessays (EIA), die am internationalen Standard kalibriert sind, größer/gleich 15 IU/ml erreicht werden. Insofern ist bei einem Titer von 1:16 nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. Im Zweifel wäre dann zunächst (nicht erst nach einer Woche) der Titer zu kontrollieren. Dennoch sollte man die Schwangere beruhigen: Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. 2. Der Erreger der Ringelröteln ist das Parvovirus Typ 19.Nicht zu verwechseln mit dem Rötelnvirus, das die Röteln verursacht. Fetale Komplikationen treten hauptsächlich bei mütterlicher Infektion gegen Ende des 1. Trimenons und im 2. Trimenon auf. Hierzu gehören Wassereinlagerung (in ca. 10-15% der akut infizierten Schwangeren) und in seltenen Fällen eine Fehlgeburt. Sollte die Schwangere Kontakt zu einer Person mit Ringelröteln gehabt haben, sollte bei der betroffenen Schwangeren der Titer bestimmt werden, wenn er negativ ist, sollte er nach 2-4 Wochen aber noch mal wiederholt werden. Im Falle einer Ansteckung der Schwangeren, sollte sie den Titer abwarten, denn der kann eine genauere Aussage über ihre Abwehrlage geben. Im letzten Teil der Schwangerschaft sind kaum mehr Folgen für das Kind zu erwarten. Das Intervall zwischen mütterlicher Infektion und der der kindlichen Komplikation kann zwischen 2 bis 17 Wochen variieren, beträgt aber in 80% zwei bis vier Wochen. Eine Impfung gibt es in diesem Fall nicht. Hat die Schwangere nachgewiesenermaßen Immunität dann hält diese erfahrungsgemäß zeitlebens an. VB