vanhum
Guten Morgen Herr Dr. Bluni, zurzeit bin ich in der 19. SSW. Leider habe ich trotz Rötelerkrankung in meiner Kindheit und trotz erfolgter Impfung keinen Rötelschutz. Da ich in der Schule arbeite, bekam ich ein Beschäftigungsverbot bis zur 20.SSW. Danach teilen sich die Meinungen. Die Ärzte im Krankenhaus hielten ein Beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft für sinnvoll; mein Frauenarzt hielt sich an die Bestimmungen der ADD. Da wir hin und wieder Rötelfälle in der Vergangenheit hatten, besteht die Gefahr, dass ich mit Erkrankten Kontakt haben werde. Da wir über 3000 Schüler haben, werden wir häufig erst einige Tage nach einer Rötelmeldung informiert. Wie groß ist die Gefahr, dass nach der 20. SSW meinem Baby etwas passiert, sollte ich tatsächlich erkranken? Leider finde ich im Netz immer nur Informationen bis zur 22.SSW. Vielen Dank schon einmal. VG
Hallo, das liegt natürlich auch daran, dass es dazu in der Literatur nur sehr wenige Berichte gibt. Das Risiko für sehr ausgeprägte Folgen im Rahmen dieser Infektion ist insbesondere den ersten Monaten sehr hoch: Bei der mütterlichen Infektion/Kontakt zu Röteln im ersten Drittel der Schwangerschaft wird es in etwa 80 Prozent der Fälle zu einer fetalen Infektion kommen. Diese Infektionsrate sinkt auf etwa 25 Prozent im späten zweiten Trimester und steigt dann im dritten Trimester von 35 Prozent zwischen der 27.-30.SSW auf knapp 100 Prozent nach der 36. Woche an. Das Risiko angeborener Fehlbildungen beim ungeborenen Kind liegt Untersuchungen zufolge bei etwa 90 Prozent, wenn die mütterliche Infektion vor der 11. Woche eintritt; bei etwa 33% zwischen Woche 11-12; bei etwa 11% zwischen den Wochen 13 bis 14; 24% zwischen den Wochen 15 bis 16 und etwa null Prozent nach der 16. Woche. Diese Zahlen sind dann auch die Grundlage für die von Ihnen bereits genannten Empfehlungen zum Beschäftigungsverbot. Herzliche Grüße VB Quelle Gabbe SG, Niebyl JR, Simpson JL, eds. Obstetrics-normal and problem pregnancies. 4th ed. New York: Churchill Livingstone, Inc.;2002:1328–30.
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