Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni! Ich hatte bei meiner ersten Schwangerschaft nach Geburtsstillstand, Komplikationen (Nabelschnurumschlingung) etc. einen Notkaiserschnitt. Einige Tage nach der Entbindung wurde mein Becken geröngt. Das Ergebnis damals war: Coniugata vera: 12,2 cm Beckenquerdurchmesser: 12,4 cm Interspinaler Diameter: 9,6 cm Intertuberarer Diameter. 9,8 cm Beurteilung: die queren Durchmesser des Beckeneingangs und -Ausgangs liegen unterhalb der Norm. So, nun sagte mir mein FA damals, dass ich dann bei meiner nächsten Schwangerschaft gleich einen Termin zum Kaiserschnitt machen solle, da mein Becken zu eng sei. Stimmt das so? Ich bin derzeit schwanger (25. SSW) und möchte auf Nummer sicher gehen, dass wir nicht unnötig einen KS machen. Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüsse aus Lettland, Moni
Liebe Moni, hier in Deutschland ist es letztlich nicht das absolute Maß des Beckens, sondern die Vorgeschichte und ggf. der Eindruck aus dem Ultraschall um die 37. SSW zusammen mit dem Untersuchungsbefund, der eine Entscheidung zulässt, ob ein Missverhältnis vorliegt. VB
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