Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Rezeptgebür

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Rezeptgebür

Mitglied inaktiv

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Ich bin Schwanger und habe von meinem FA ein Medikament gegen Pilzinfektionen verschrieben bekommen, muss dieses aber selbst bezahlen. Bekommt man als Schwangere keine Gebürenbefreiung mehr. Und wie ist das bei Kindern, meine Freundin meinte das sie beim letzten mal für ihren neurodermitiskranken Sohn was dazubezahlen musste.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, ein Mittel gegen Pilze ist neben sehr vielen anderen Dingen, seit 1.1.2004 nicht mehr erstattungsfähig und darf deshalb nicht mehr per Kassenrezept verordnet werden; unabhängig, ob die Frau schwanger ist oder nicht! Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von der Zuzahlung befreit. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn das Medikament nicht verschreibungspflichtig ist, kann es der Arzt nicht merh verschreiben und sie bekommt ein Privatrezet das sie ganz alleine bezahlen muß. Zählt nicht als Zuzahlung. Wegen den Kindern, da sind eigentlich alle Medis zuzahlungsfrei, aber wenn es ein günstigeres Generika gäbe muß sie den Differenzbetrag selber zahlen. Alle Pflegeprodukte auch für Neurodermitis zählen aber nicht als Medikamente und müssen ebenfallt selber gezahlt werden. Und da nichts davon zur Zuzahlung gehört, kann man es auch nicht zu den 2% dazurechnen, damit man vielleicht von der Zuzahlung befreit würde. Ich hab mich auch schon aufgeregt, bringt aber nichts. Steffi


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