Mitglied inaktiv
Hallo Herr Bluni, vor einigen Wochen hatte ich den zweiten großen Ultraschall. Später fiel mir auf, dass die FÄ mir gar keine Bilder mitgegeben hatte, wie das üblich ist. Also habe ich sie gestern darauf angesprochen. Sie meinte nur, die Aufnahmen seien "nicht schön", deshalb würde sie mir keine mitgeben. Gibt es kein Recht der Patientin auf die Ultraschallbilder? Viele Grüße
Hallo, sicher gibt es keinen Generalanspruch auf irgendwelche Bilder, sondern das ist meist ein besonderer Service, den Sie zu schätzen wissen sollten. Wenn Sie in jedem Fall eine Kopie der Bilder wünschen, hätten sie darauf zwar Anspruch, müssten aber die Kosten dafür selbst tragen. VB
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