Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Praxisgebühr

Frage: Praxisgebühr

Mitglied inaktiv

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hallo, muß ich als schwangere,auch alle 3monate die praxisgebühr bezahlen?ich habe da zwar mal auf der seite hier geschaut..wo man über die Gebühr aufgeklärt wird,aber ich seh da nicht so recht durch. dank im vorraus...was würden wir bloß ohne sie machen ;-) mfg katy


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Katy, in unseren Auführungen zur "Praxisgebühr", die leztlich nichts anderes ist, als ein erhöhter Krankenkassenbeitrag, können Sie Ihre Frage sicher ausreichend beantwortet finden. DAzu kopiere ich den Text hier noch einmal hinein: Wenn die Patientin ausschließlich im Rahmen der Prävention, einer Mutterschaftsvorsorge oder einer Schutzimpfung zum Arzt kommt, ist eigentlich keine entsprechende Gebühr fällig. Und derzeit wird dahingehend informiert, dass Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung und Mutterschaftsvorsorge) in der frauenärztlichen Praxis von der Kassengebühr befreit seien. Dies bedeutet dann aber erhebliche Einschränkung des bisherigen Umfangs bei diesen Untersuchungen: wenn die Patientin oder der Patient ausschließlich im Rahmen der Prävention, einer Mutterschaftsvorsorge oder einer Schutzimpfung zum Arzt kommt Vorsorgeuntersuchungen bei der Frau (Prävention) ohne Erhebung einer Gebühr von 10,00 Euro? Derzeit wird dahingehend informiert, dass Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung und Mutterschaftsvorsorge) in der frauenärztlichen Praxis von der Kassengebühr befreit seien. Dies bedeutet dann aber erhebliche Einschränkung des bisherigen Umfangs bei diesen Untersuchungen: „Praxisgebühr“ und Mutterschaftsvorsorge Eine am aktuellen Stand der Wissenschaft orientierte Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, ist nur schwer möglich, ohne entsprechende Untersuchungen, die den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen übersteigen: - Ausflussdiagnostik einschließlich pH-Wert-Bestimmung, z.B. zum Ausschluss einer bakteriellen Infektion und damit auch zur Vorbeugung der Frühgeburtlichkeit - Ultraschall der Frühschwangerschaft zur Bestimmung des regulären Sitzes der Schwangerschaft und u.a. zum Ausschluss einer Mehrlingsschwangerschaft - Genetische Beratung der Schwangeren, auch schon unter 35 Jahren - Beratung bei nicht schwangerschaftsspezifischen Beschwerden, wie Rückenschmerzen, Sodbrennen, Ausflussproblemen usw. - Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes oder einer Schilddrüsenproblematik Diese zusätzlichen Leistungen sind dem Gesetz zufolge auch dann gebührpflichtig, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also ich mußte sie bezahlen und bekam auch nix wieder. LG Yvonne


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