Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Praxisgebühr bei Schwangere

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Praxisgebühr bei Schwangere

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich war heute beim Frauenarzt und er hat von mir 10 € verlangt,die ich auch ihm gegeben habe, aber ich war immer der Meinung,die Vorsorgeuntersuchung einer Schwangeren wäre davon befreit,so habe ich es auch gelesen. Stimmt das nicht? LG Melanie


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Melanie, ab dem 1.Januar 2004 gelten die neuen Gesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt. Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen. Allerdings benötigt die Frau für den Besuch beim Frauenarzt keine Überweisung, sofern sie in dem Quartal nicht vorher schon bei einem Hausarzt oder anderen Facharzt war. Der Frauenarzt oder Frauenärztin kann als erstes aufgesucht werden und er/sie kann dann für weitere Besuche bei einem Haus- oder Facharzt unproblematisch eine Überweisung ausstellen. Wichtig: für Zahnarzt und Psychotherapeuten gibt es keine Überweisung. Hier müssen extra 10 Euro bezahlt werden. Gleiches gilt für das Aufsuchen des Notdienstes im Krankenhaus oder beim kassenärtzlichen Notdienst. Dieser muss bei jedem Besuch jedes Mal (!!) neu bezahlt werden. Nicht zahlen müssen -Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen. -Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren -Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen -Zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung (näheres hierzu siehe bitte anschließend) Sind Vorsorgeuntersuchungen in der Frauenarztpraxis von der Kassengebühr befreit? Die Krankenkassen und Politiker informieren derzeit dahingehend, dass Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung und Mutterschaftsvorsorge) in der frauenärztlichen Praxis von der Kassengebühr befreit seien. Dies ist leider nur die theoretische Wahrheit, weil es eine erhebliche Einschränkung des bisherigen Umfangs bei diesen Untersuchungen bedeuten würde. Schwangerschaftsvorsorge und Kassengebühr Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Für die Krebsfrüherkennungsuntersuchung oder die halbjährlichen Kontrollen gilt praktisch das Gleiche: In der Praxis ist die große Mehrzahl der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen mit einer oder mehreren der folgenden Leistungen verbunden:  Beratung zu Beschwerden  Beratung zur Verhütung  Rezeptausstellung zur Therapie oder zur Verhütung („Pillenrezept“)  Ausstellung von Überweisungsscheinen  kleine Zusatzuntersuchungen, z.B. bei Ausfluss Laut Gesetz sind diese Leistungen auch dann kassengebührpflichtig, wenn sie zusammen mit einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unabhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, das hab ich auch gehört.Ne hebamme die ich kenne, meinte auch es kostet nichts. Komisch!!!! Gruss Katrin


Mitglied inaktiv

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Ich mußte sie auch zahlen. Habe aber einen Überweisundsschein bekommen für meinen Hausarzt. Falls ich nun zu einem anderen Doc muß (muß ich erst zum Hausarzt), bekomm ich halt immer wieder ne Überweisung und muß nicht jedesmal 10,-Euro bezahlen. Aber das betrifft nur immer ein Quartal. Allerdings hab ich mir auch sagen lassen, das ich beim Zahnarzt doch auch 10,-Euro bezahlen muß, so was blödes auch, grrr. Aber ich glaub bei diesem System blickt keiner durch, noch nicht. Gruß Bazi


Mitglied inaktiv

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hallo, also ich bin mir net hundert pro sicher aber als vorsorge gilt nur das blutdruckmessen und wiegen.alles andere wie US und eisenwertkontrolle gehört zwar auch zur vorsorge aber eben net zur kostenlosen. so hab ich es mir sagen lassen.aer schweinerei ist es allemal. gruss simone


Mitglied inaktiv

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kostenlose Vu ist hoch auf den stuhl und wieder runter. Sobald er einen abstrich macht oder nach dem befinden fragt, muss man 10euro blechen. Und dann nennen die das kostenlose VU. Jenny


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