Mitglied inaktiv
habe das komplette letzte drittel der schwangerschaft eine hartnäckige pilzinfektion in der scheide.meine frauenärztin sagte,wir werden jetzt die letzten zwei wochen noch einmal eine richtige kur mit biofanal machen.allerdings tut mir das gar nicht so gut aber da muss ich wohl durch. nun sagte sie außerdem,daß die kleine sich bei einer spontanen geburt über die pilze mit mundsoor anstecken kann. das möchte ich natürlich auf jeden fall vermeiden.sollte dies noch kein adäquater grund zum kaiserschnitt sein, könnte ich ihn mir auch wünschen? habe vor sieben jahren bereits durch ks entbunden (bel).
hallo, 1. anders als ein bakterieller Infekt stellt ein Scheidenpilz während der Schwangerschaft kein großes Risiko dar. Bei einer Infektion kurz vor der Geburt sollte der Geburtshelfer informiert sein. Die Neugeborenen können in den ersten Lebenswochen einen Pilzbefall im Mund- oder Windelbereich bekommen. Auf der Kopfhaut des Neugeborenen kann es zu einem schuppigen Belag kommen. Liegt eine solche Pilzinfektion in der Schwangerschaft vor, sollte man halt die zur Verfügung stehenden, antibiotischen Maßnahmen ergreifen; selbst bei Beschwerdefreiheit der Frau. 2. einen Grund für einen Kaiserschnitt stellt eine solche Pilzinfektion sicher nicht dar. 3. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB
Mitglied inaktiv
Zum Glück ist eine Pilzinfektion KEINE Indikation für einen Kaiserschnitt. Selbst wenn sich Dein Kind anstecken sollte 8muß ja gar nicht sein!): das ist im Vergleich zu einem Kaiserschnitt doch das garantiert kleinere Übel. Pilze sind immer in Darm und Scheide vorhanden, eine übermäßige Besiedlung findet eben wegen der veränderten hormonellen Bedingungen bei zahlreichen Schwangeren statt - kein Grund, ein Drama draus zu machen (auch wenn`s lästig ist...).
Mitglied inaktiv
danke,nun bin ich beruhigt.
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