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Hallo Hr. Dr. Bluni, ich bin in der 36. SSW und mir wurden heute gegen Entgelt die Untersuchung von Östriol und Streptokokken angeboten beim FA. Meine Fragen: 1. Östriol Ich hatte vor kurzem einen Doppler (32. SSW) , der ok war. Aber in meiner 1. SS wurde eine Plazentainsuffizienz ohne erkennbaren Grund nach der Geburt (trotz Doppleruntersuchung) festgestellt. Macht es Sinn, den Östriolwert noch mal zu untersuchen und wenn ja wann? (Also bald oder eher 38. SSW). 2. Mir wurde auch ein Streptokokkentest angeboten gegen Entgelt. Ich dachte, der würde automatisch gegen Ende der SS gemacht ung von der Kasse bezahlt? Wann sollte dieser gemacht werden? Und wo kann man sich die Streptos denn "holen"? Vielen lieben Dank und viele Grüße Marion
liebe Marion, das Dopplerverfahren ist heute der Golden Standard, wenn es darum geht, die Versorgungslage des Kindes zu überprüfen. Die Bestimmung des Östriols hat wohl nur noch historischen Charakter. 2. Untersuchungen zufolge finden sich diese Bakterien (ß-hämolysierende Streptokokkender Gruppe B) bei etwa 10 bis 30 Prozent aller Schwangeren. Sie werden aber bekanntermaßen nicht bei allen symptomatisch und auch nicht bei allen haben sie eine klinische Bedeutung. So können sie vorzeitige Wehen und einen vorzeitigen Blasensprung begünstigen. Unter der Geburt können diese Keime bei den Neugeborenen zu schweren und gefürchteten Infektionen mit einer Lungenentzündung führen. Bei Nachweis solcher Keime in der Scheide wird deshalb unter der Geburt eine Behandlung mit Antibiotika durchgeführt. Hierdurch kann das Risiko einer Lungenentzündung beim Neugeborenen deutlich gesenkt werden. Entsprechend einer aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften für Gynäkologie & Geburtshilfe wird mittlerweile für alle schwangeren Frauen zwischen der 35.-37. Schwangerschaftswoche ein bakteriologischer Abstrich aus der Scheide empfohlen, um nach bestimmten Bakterien, den so genannten ß-hämolysierenden Streptokokken, zu suchen. Dieses ist aber keine so genannte S3-Leitlinie, die damit verbindlich wäre. Darüber hinaus ist diese Untersuchung kein Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und kann ohne begründeten Verdacht oder Risiko auch nicht routinemäßig bei einer gesetzlich versicherten Schwangeren durchgeführt werden. Es sollte darüber informiert werden und dann kann die Schwangere entscheiden, ob Sie nach den Keimen suchen lassen möchte. Dann ist dieses aber eine Wunschleistung, die privat in Rechnung gestellt würde. Durchgeführt wird dieses mit einem Abstrichtupfer. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Frauenarzt oder Frauenärztin. Ob es also wirklich sinnvoll ist, hier alle Schwangeren ohne Differenzierung zu testen, das möchte ich mal dahingestellt lassen. VB
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