Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

neue Gesundheistreform, kann der Hausarzt zum FA überweisen?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: neue Gesundheistreform, kann der Hausarzt zum FA überweisen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine FÄ will für die normale Schwangerenvorsorge die 10 € kassieren. Jetzt muss ich sowieso zum Hausarzt aus anderen Gründen. Kann er mich zum FA überweisen? Danke Andrea


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Andrea, ja, die Information ist richtig: es gelten ab dem 1.Januar 2004 neue Gesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt. Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen. Allerdings benötigt die Frau für den Besuch beim Frauenarzt keine Überweisung, sofern sie in dem Quartal nicht vorher schon bei einem Hausarzt oder anderen Facharzt war. Der Frauenarzt oder Frauenärztin kann als erstes aufgesucht werden und er/sie kann dann für weitere Besuche bei einem Haus-oder Facharzt unproblematisch eine Überweisung ausstellen. Wichtig: für Zahnarzt und Psychotherapeuten gibt es keine Überweisung. Hier müssen extra 10 Euro bezahlt werden. Gleiches gilt für das Aufsuchen des Notdienstes im Krankenhaus oder beim kassenärtzlichen Notdienst. Dieser muss bei bei jedem Besuch jedes Mal (!!) neu bezahlt werden. Nicht zahlen müssen -Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen. -Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren -Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen -zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung zum letzgenannten Punkt der Schwangerschaftsvorsorge ist es aber unerlässlich, folgendes anzumerken: Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unbhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat. VB


Mitglied inaktiv

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Hi ich denke mal das fällt seit Einführung der Versichertenkarten weg und selbst wenn- jeder Doc wird die 10 Eu abkassieren müssen, sie machen das nicht aus Egoismus, sondern nach Vorschrift! Laut TV muß man auch beim Notarzt 10 Eu bezahlen, d.h, wir waren über Weihnachten bei 2 verschiedenen, die gerade aufhatten und hätten dann für unser Söhnchen an den 2 Tagen 20 Eu bezahlt!!! Aber da gabs das zum Glück noch nicht. LG


Mitglied inaktiv

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Für Euer Söhnchen hättet Ihr auch in diesem Jahr nichts bezahlen müssen, denn der ist garantiert noch unter 18! 10 € muß man auch nur einmal im Quartal bezahlen, d.h. wenn Du mit der Quittung vom FA zum Hausarzt gehst werden nicht nochmal 10€ fällig.


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Ja, der HA kann dich überall hin üerweisen. Außer Zahnarzt, die rechnen selber mit 10euro ab. Jenny


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Liebe Andrea, laut der Info des Gesundheitsministeriums sind die sog. Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft kostenfrei! Am besten noch mal mit der FA reden. Liebe Grüsse Serafim


Mitglied inaktiv

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Hallo Andrea, mußte gestern auch zum FA. War vorher beim Hausarzt, der hat mir eine Überweisung ausgestellt und somit mußt Du bei FA nucht zahlen. Wobei die Schwangersschaftsvorsorge ja frei ist, aber mein FA hat gesagt wenn irgentetas bei der Untersuchung rausoder so und ich kein Überweisung gehabt hätte , müßte ich auch bei ihm 10 Euro bezahlen da er mich sonst nicht behandeln dürfen. Aber ein weiterer Klou ist der, das wenn Du jetzt z.B. ohne Überweisung dahin gegangen wärst und die Praxisgebühr bei Ihm bezahlt hättetst, hättest Du jede weitere Überweisung jedesmal beim FA austellen müssen, weil dieser in diesem Quartal dafür zustänidg ist. Liebe Grüße Melanie


Mitglied inaktiv

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jetzt blick ich fast nicht mehr durch... heißt das, wenn ich zuerst zu meinem fa gehe zahle ich die zehn euro und wenn ich dann später zum zahnarzt will, muss ich wieder zum fa mir ne überweisung holen oder sonst nochmal 10€ beim zahnarzt bezahlen? mein fa ist in ner anderen stadt und da muss ich jetzt dienstag hin...das wäre für mich ja voll blöd, aber viell. kann ich mir ja auch ne überweisung schreiben lassen, auch wenn ich noch gar nicht weiß, ob ich zum zahnarzt oder zum hausarzt muss... oh man, alles nich so einfach! danke und lg


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