Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, ich moechte Ihnen gerne noch eine Frage stellen. Vor kurzem, habe ich diese Nackenfaltenmessung fuer das Down Syndrom machen lassen. Mein FA hat gemeint, es ist alles in Ordnung weil kein Nackenoedem zu sehen ist. Freunde haben mir dann aber gesagt, dass er mir auch einen Risikofaktor sagen hat muessen ( weil er ja eigentlich die Nackenfalte ausmisst und von dem den prozentuellen Anteil des Risikos ausrechnet). Als ich den FA nach diesen Werten gefragt habe hat es geheissen, er kann mir diese Werte nicht mitteilen weil ja kein Nackenoedem vorhanden war. Sprich, da war nichts was er ausmessen konnte. Ist das wirklich so? Das hoert sich naemlich sehr komisch an fuer mich... Vielen Dank und mfg melli
Liebe Melli, die Ausmessung der Nackentransparenz („nuchal translucency“) oder besser noch das Ersttrimester-Screening (Messung der Nackentransparenz in Kombination mit dem Alter der Mutter und den biochemischen Parametern free ß-hcg und PAPP-A) ermöglichen inzwischen eine deutlich bessere Risikoabschätzung für das Down-Syndrom oder ähnlicher Störungen. Im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung wird die so genannte Nackentransparenz des Feten bestimmt. Hierbei handelt es sich um die sonographische Darstellung und Messung einer unter der Haut liegenden Flüssigkeitsansammlung am fetalen Nacken, die sonographisch als Nackentransparenz (englisch: nuchal translucency) imponiert. Hierbei sollten vorweg aber zwei Dinge klar unterschieden werden: die Nackentransparenz (nuchal translucency) und das im Mutterpass beim ersten Pflichtultraschall (zwischen 9.-12.SSW) aufgeführte dorsonuchale Ödem: Der im Mutterpass aufgeführte Befund eines "dorsonuchalen Ödems" ist missverständlich, in den Mutterschaftsrichtlinien nicht definiert und nicht mit der "Nackentransparenz" identisch. Die Nackentransparenz ist eine Struktur, die bei allen Feten erhoben werden kann, deren pathophysiologische Relevanz jedoch von ihrer Ausprägung abhängt. Dagegen beschreibt der Begriff des Ödems immer einen pathologischen Befund. Die sonographische Messung der Nackentransparenz zwischen 11 und 14 Schwangerschaftswochen mit konsekutiver Risikoberatung bezüglich des Vorliegens einer chromosomalen Störung oder einer Fehlbildung ist eine Leistung, die zu einer vorher durchgeführten Aufklärung verpflichtet. Sie ist gemäß den Mutterschaftsrichtlinien nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge und somit eine Privatleistung. Hier gibt es aber in den Begriffen und den Erklärungen immer wieder Missverständnisse. Nach einem so genannten Nackenödem sollte beim Ultraschall durch den niedergelassenen Frauenarzt/Frauenärztin immer geschaut werden. Die Messung setzt voraus, dass es sich bei dem Untersucher/Untersucherin um einen entsprechend der Vorgaben der Fetal Medicine foundation in London zugelassenen und qualifizierten Arzt handelt. Diese(r) kann dann unter Kenntnis der Werte (Alter der Mutter, Hintergrundrisiko, Nackentransparenz bei bekannter Scheitel-Steiß-Länge und eventuell der o.g. biochemischem Parameter) mittels einer speziellen Software das individuelle Risiko berechnen. Die hohe Zuverlässigkeit dieser Methode hängt also ganz wesentlich von der Qualifikation und Erfahrung des Untersuchers, sowie des Ultraschallgerätes ab. Diese Voraussetzungen erfüllen deshalb vor allem Ärzte für Pränataldiagnostik in den dafür spezialisierten Zentren. Bitte nicht vergessen: Der sichere Ausschluss von Chromosomenstörungen ist nur durch eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion möglich. VB