Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

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hallo, habe mal wieder eine frage zum Mutterschutz, mein entbindungstermin ist der 27.12.2004 also beginnt mein Mutterschutz, wie man mir auch hier schon sagte, am 14.11.2004, da ich die 8 Wochen nach der geburt wieder arbeiten gehen möchte ist meine frage wann dann mein erster Arbeitstag wäre, da ich nicht genau weiß wie man das ganze rechnet erhoffe ich nochmla die hilfe von euch und Dr. Bluni ! Danke schön im voraus :) Gruß Mandy (29 ssw)


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, die Mutterschutzfristen sind von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Sie ermöglichen es Ihnen, sich völlig unbelastet von einer beruflichen Arbeitsleistung auf Ihr Kind einzustellen und sich zu erholen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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warte erstmal ab, wann das kind kommt, dein arbeitgeber kann dir das dann genau sagen, wann du wieder arbeiten darfst. lg Anett


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Hallo, kann mich meiner vorrednerin anschließen. Dein arbeitgeber teilt dir das nach der Geburt des Kindes mit. Denn es heißt ja nicht, das die zwerge immer pünktlich zum Termin kommen. Ich bin auch direkt nachdem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Wünsche dir noch eine schöne Restschwangerschaft. LG dani


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