Frage: Mutterschutz

Hallo dr.bluni was kann ich tun wenn mein Arbeitgeber mir keine ausruhmöglichkeit gibt? Sie wollte mir eigentlich ein bv ausstellen da die Frau von der Aufsichtsbehörde sagte ich solle nicht mehr alleine arbeiten da der Laden ständig abgeschlossen ist.ich arbeite auf termin.es ist Termin an Termin geplant sie meint ich kann mich ja zwischen den Behandlung ausruhen.aber sie kann es mir nicht ermöglichen das ich mich jederzeit wenn nötig ausruhen könnte.ich darf die Behandlung am Kunden auch nicht einfach abbrechen.wir haben bisher für ein Kunden immer 40 min geplant.seit kurzen sollen wir aber schneller arbeiten damit einfach mehr Kunden gemacht werden können und sie einfach mehr Umsatz hat.mit 30 min haben aber alle Kollegen Probleme da wir es zeitlich nicht schaffen und wir immer die Zeit dann noch nach arbeiten müssen.sie meinte dann machst du halt wieder 40 min pro Kunde.dann hast du immer 10 min nach jedem Kunden zum Ausruhen.das ist in der Praxis so aber gar nicht umsetzbar da wir es auch in 30 min. nicht schaffen .Ich muss mir jetzt schon anhören soll ich dir vielleicht noch ein Bett hinstellen..Und wenn du dich nach jedem Kunden ausruhen musst kann da ja was nicht stimmen.ich muss mich ja gar nicht nach jedem Kunden ausruhen .Es geht mir ja nur darum das wenn ich es bräuchte ich die Möglichkeit hätte...Stimmt es das sie mich deshalb nicht ins bv schicken kann ?Sie sagt sie braucht dann eine Bescheinigung vom Arzt das ich mich jederzeit wenn nötig ausruhen können muss und warum wieso weshalb....Was würde sie nur raten.sie meint der FA ist zuständig aber nicht sie...vg

von meijen am 12.03.2017, 22:50



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, das ist natürlich eine schwierige Situation, wie sie täglich finden. Letztlich wird sie nur über einen Juristen oder das Gewerbeaufsichtsamt zu regeln sein. Und natürlich kann hier in Absprache mit der Frauenärztin entschieden werden, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt werden kann. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 13.03.2017



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