Mitglied inaktiv
Mein Arbeitgeber stellt mir keinen Liegeraum zur Verfügung (bzw. kann mir angeblich keinen zur Verfügung stellen). Die einzige Möglichkeit wäre die Werksärztliche Station, die 10 Gehminuten vom Arbeitsplatz entfernt ist. Ich würde gerne wissen, ob er dazu verpflichtet ist arbeitsplatznah einen Liegeraum einzurichten oder nicht. Im Mutterschutzgesetz ist dies sehr verwirrend geschrieben und kann von mir nicht eindeutig heraus gelesen werden.
Hallo, In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
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