Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Müssen das Baby und ich da wirklich durch?

hipp-brandhub
Frage: Müssen das Baby und ich da wirklich durch?

Itsaboy

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Sehr geehrter Herr dr. Bluni, Aktuell bin ich in der 13. Woche schwanger mit meinem zweiten Kind. Beim ersten hatte ich gar keine Probleme die Schwangerschaft mit der Arbeit zu vereinen. Dieses Mal ist es jedoch so dass ich bereits vor der Schwangerschaft nahe an meiner Belastungsgrenze war. Zum einen weil die Umstände (Kleinkind zuhause, Mann oft wochenlang unterwegs, keine Familie in der Nähe) viel schwieriger sind, zum anderen - und das ist der eigentliche Grund - weil mich die Arbeit einfach überlastet. Eine einvernehmliche Lösung ist nicht in Sicht - vielmehr zeichnet sich eine weitere Verschlechterung ab August ab. Ich mache mir (auch wegen einer Fehlgeburt im Februar) große Sorgen um mein Baby und weil ich auf keinen ausweg mehr weiß, habe ich mit meiner Frauenärztin darüber gesprochen und sie um ein Beschädigungsverbot gebeten, was mir schon schwer genug viel. Sie sagte aber nur dass sie selbst bis kurz vor der Geburt in der Chirurgie gearbeitet hätte und mein Arbeitgeber die Mutterschutzrichtlinien einhalten müssen. Ansonsten müsste ich da halt nun durch. Mir fehlten die Worte, es beschämte mich. Nun habe ich mir einen anderen Frauenarzt gesucht aber ich traue mich kaum das Thema nochmal anzusprechen. Ist es denn wirklich so, dass ich das aushalten muss? Überträgt sich der Stress denn nicht auf das Baby? Ich liege nachts oft stundenlang wach... das kann doch nicht gut sein. Wie sehen sie das denn?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, sicherlich sind die von Ihnen beschriebenen Umstände keine Seltenheit. Sie sind jedoch alleine nicht geeignet, ein Beschäftigungsverbot zu rechtfertigen. Dafür müssen ganz strenge juristische Voraussetzungen gegeben sein, und jeder der andernfalls eher fahrlässig ein Beschäftigungsverbot ausstellt, wird gegebenenfalls das Problem der juristischen Haftung haben. Für das Beschäftigungsverbot sind in unserer Stichwortsuche unter dem gleichen Stichwort (Beschäftigungsverbot) dazu die notwendigen Informationen hinterlegt. Herzliche Grüße VB


3wildehühner

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Wenn es dir psychisch nicht gut geht, kannst du dich krank schreiben lassen. Dann bekommmst du nach sechs Wochen Krankengeld. Ein Beschäftigungsverbot kann nur ausgesprochen werden, wenn dein Arbeitsplatz grundsätzlich für eine Schwangere gefährlich ist und für kein Ersatzarbeitsplatz Seiten des Arbeitgebers angeboten werden kann. Da die Gründe bei dir aber rein persönlicher Natur sind, geht höchstens eine Krankschreibung. Denn für ein kleines Kind Zuhause und einen wenig anwesenden Mann und dein Gefühl der Überforderung, kann sein Arbeitgeben nichts!


Mitglied inaktiv

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Dein Frauenarzt darf das gar nicht mehr aussprechen. (Siehe auch Forum bei Frau Bader) Da haben sich die Regelungen sehr verschärft. Das kann, wie schon richtig geschrieben, nur Dein Arbeitgeber. Aber ganz ehrlich... wozu solltest Du eins bekommen? So viele Frauen haben in der Schwangerschaft beruflich kein Schonprogramm, das ist Alltag. Geht mir auch so. Und Deine Situation/Belastung zuhause war Dir doch klar, Du wolltest trotzdem ein zweites Kind. Das ist somit allein Euer Problem und nicht das Problem Deines Arbeitgebers.


Itsaboy

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Vielleicht sollte ich doch noch mehr auf die Situation in der Arbeit eingehen: Wir sind hoffnungslos unterbesetzt weil immer mehr Leute gehen, krankheitsbedingt langfristig ausfallen und die Stellen nicht nach besetzt werden. Die Folge ist dass ich praktisch die Arbeit für 3 mache. dabei bleibt einiges liegen, weil ich einfach nicht mehr alles schaffen kann. Das belastet mich ohnehin schon. Der Ärger derer, die davon wiederum in folge betroffen sind und der meines Chefes, der trotzdem erwartet dass die Arbeit erledigt wird, prasselt dann zusätzlich auf mich ein. Diese Situation ist unerträglich für mich. Ich kann sie nicht durch mehr arbeiten - wie ich das früher gemacht hätte - aus oben beschriebenen gründen lösen. Ein Gespräch hat nichts gebracht. Daher frage ich Mich wie ich was lösen soll. Ich fühle mich in dieser Situation gefangen. Der Gedanke auf halbtags zu reduzieren kam Mir natürlich, verschärft im Ergebnis aber alles weiter weil dann noch mehr Arbeit liegen bleibt


Mitglied inaktiv

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Das klingt natürlich nicht gut, aber wie gesagt, dafür gibt es kein BV, wahrscheinlich schon gar nicht von Deinem Chef. Deshalb kann ich Dir nur den Tipp geben, Dir das nur um verträglichen Rahmen anzutun. Du wirst für 100% bezahlt. Also arbeite auch nur so viel. Wenn dann was, wegen Unterbesetzung, an die Wand geht, ist das eben so und nicht Deine Schuld. Lehne Aufgaben ab, die Du nicht schaffst. Begründe das mit Deiner Schwangerschaft. Nimm dann eben auch mal Ärger in Kauf und denk an Dich. Du hast sowieso Kündigungsschutz. Lass Dich krankschreiben, wenn Du mal gar nicht mehr kannst. Und in der Elternzeit würde ich mal nach links und rechts schauen, ob sich nicht was besseres findet. Das scheint ja insgesamt nicht die Traumstelle zu sein.


CarmenMS

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Ich sehe das etwas anders als meine Vorrednerinnen. Eine Gefahr für Mutter und Kind ist Voraussetzung für ein BV. Das kann aber auch eine psychische Gefährdung sein. Durch zu viel Stress usw kann auch eine FG/Frühgeburt ausgelöst werden. Es gibt zum genug Ärzte, die das begriffen haben. Die Psyche ist meist schlimmer als irgendein Gefahrenstoff. Ich würde mir einen anderen Arzt suchen und die Situation schildern. Viel Erfolg!!!


Colien07022004

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Du hast keinen Anspruch auf ein BV aber auf eine Krankschreibung. Basiert diese auf der Schwangerschaft, hast du keine Einbußen beim Elterngeld. Lg


Mitglied inaktiv

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Es gibt das individuelle Beschäftigungsverbot, dass vom Frauenarzt verschrieben wird.


Meyla

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Den Arzrwrchsel kann man Wenn Ich probieren. Es dir definitiv noch so, das ärztliche BV's ausgestellt werden. Habe das jetzt trotz aller üblen prophezeihungen mehrmals mit bekommen. Du kannst auch mit Deinem Hausarzt mal versuchen zu sprechen. Hält dein Chef die Gesetze nicht ein würde ich mich erstmal an den Betriebsarzt wenden. Du MUSST dir das nicht gefallen lassen. Im Zweifelsfall beim Amt melden das Problem. Wenn was liegen bleibt dann ist das so. Das ist feine Arbeit, nicht dein Leben. Kannst du nur bei dem einen AG arbeiten?


Meyla

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Das individuelle BV existierz nach wie vor! Lass dir fa nix einreden! Mobbing und Psych. Überlastung sind Indikatoren hierfür!


Blume2

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Auch ein individuelles BV wird nicht einfach ausgestellt, weil der Job stressig ist. Dabei geht es ebenso entweder um die Gefährdung von Mutter und Kind oder es gilt so lange bis der AG einen Alternativarbeitsplatz anbietet der das MuschuG befolgt. Dann darf der AG das BV sogar außer Kraft setzen. Ein Hausarzt kann normalerweise kein BV ausstellen. Ein Psychologe kann das tun, indem er die bescheinigt, dass du psychisch nicht in der Lage bist den Stress der Arbeit noch zu bewältigen und somit ein Risiko für dich und dein Kind besteht. Es gibt noch Ärzte, die auch jetzt noch bereit sind ein BV auszustellen, auch, wenn sie es rein rechtlich betrachtet nicht dürften. Da kann schon ein bissl übertrieben und getrickst werden. Aber, ein FA , der das eben nicht macht ist völlig im Recht und will sich eben absichern. Ich denke auch, dass es bei dir wahrscheinlich in ner Krankschreibung enden wird. Aber vielleicht hast du auch das Glück, dass dein jetziger FA sehr verständnisvoll ist und dir eben auch so ein BV gibt. Aber müssen tut er das nicht.


Itsaboy

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Wie ich jetzt feststelle, bin ich offenbar viel zu naiv an die Sache herangegangen. Ich habe mich vorher mit den rechtlichen Grundlagen überhaupt nicht befasst, sondern nur meine gesundheitliche Situation bewertet. Kollegen haben mir immer wieder geraten zum Arzt zu gehen weil sie Sich sorgen um mich machen. Für mich war dieser Schritt, die letzte Lösung aber der Gedanke hat mir etwas Hoffnung gegeben weil ich dachte dass ich im fall der Fälle einen Ausweg hätte um mich und mein Baby zu schützen. Als ich dann schließlich beim Arzt war, war das als ob man mir den Boden unter den Füßen wegzieht. Immerhin weiß ich nun dass ich mich etwas mehr mit dem Thema auseinandersetzen muss und meine Rechte rausfinden, um dann entscheiden zu können wie es weitergehen kann. Unabhängig von mir und bei allem Verständnis dafür dass laxe Regelungen ggf. Ausgenutzt werden können, bin ich jetzt, wo ich persönlich betroffen bin, doch sehr schockiert wie sehr man bei einer psychisch belastenden Situation Auch heute noch um Anerkennung und Hilfe kämpfen muss.


Itsaboy

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Ich danke euch aber allen für eure Einschätzung, die mir im ganzen einen gewissen Überblick und ein paar neue Ideen aufgezeigt haben, was ich noch machen könnte. Auf die Einschätzung von dr. Bluni bin ich natürlich trotzdem gespannt


Felica

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Im Zweifel halt krank schreiben. Ob krankschreibung oder BV ist doch, wenn es um das Wohl des Kindes geht, egal. Hauptsache man ist daheim. Was dann daraus wird, kann man dann sehen. Der Arzt kann immer nboch im Laufe der Krankschreibung sagen, er ändert jetzt doch ins BV. Problematisch ist eben das ein BV immer von anderen auch angezweifekt werden kann. Spätestens von der KK die das nämlich zahlen darf. Wenn vom Arzt ausgestellt kann das auch der AG anzweifeln. Blöde wenn es dann nicht einwandfrei ist und man nachträglich das BV aberkannt bekommt. Die arbeiten nicht gerade schnell, richtig doof wenn man dann nach dem Mutterschutz gesagt bekommt, ätschii das BV war zu Unrecht, jetzt zahle alles mal zurück, es hätte nur eine AU erfolgen dürfen. Aus eigenem Interesse sollte das BV also lückenlos unangreifbar sein.


DieLemony

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Auch nach dem aktuellen Mutterschutzgesetz ist ein BV in diesem Fall möglich. In Paragraph 16 MuSchG heißt es " Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist." Auch psych. Belastungen durch zu viel Stress können die Gesundheit bzw. die Schwangerschaft gefährden und das BV darf jeder Arzt aussprechen (Arbeitsmefiziner, Hausarzt, Gyn...ganz egal). Die vorangegangene Fehlgeburt ist natürlich zusätzlich ein Grund, der die Sorge um das ungeborene Kind verständlich macht. Von daher, such dir einen Arzt, der dir richtig zuhört und erklärt ihm die Ängste. Dann sollte das m.E. klappen. Alles Gute!


DieLemony

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Noch als Ergänzung. Das Regierungspräsidium Hessen hat mal einen Leitfaden zum Thema rausgebracht. Das bezieht sich zwar noch auf das alte MuSchG aber im Punkt individuelles BV hat sich m.E. nach sowieso nichts geändert...nur dass es ab jetzt "ärztliches BV" genannt wird. Das RP Giessen/Hessen schrieb jedenfalls: "Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz notwendig sein. Ursächlich sind häufig Spannungen zwischen der Betroffenen und ihrem Arbeitgeber oder Kollegen" Nachzulesen hier: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j& url=https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads /Artikel_zu_%25C2%25A7_3_MuSchG.pdf& ved=2ahUKEwjij6Te7vvbAhXOCuwKHQtSDIAQFjAHegQIBxAB&usg= AOvVaw1Rlk5vnRNP5W_CxaGXcDf9


Itsaboy

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Vielen Dank für den Tipp. Das liefert mir nochmal eine solide Grundlage für die ArgumentatioN bei einem so Kontroversen Thema


minime2017

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BV ist immer so eine Sache. Und nein die meist n FA stellen einfach keine mehr aus auch wenn die medizinischen Notwendigkeit bestehen würde. Ich habe das ganze selbst durch. Du hast die Möglichkeit wenn dein AG nicht reagiert und im Rahmen des MuShugesetz entsprechende Bedingungen schafft die beim Gewerbeaufsichtsamt zu beschweren. Bis du oder dein Alina gefährdert unverändertem auch durch eine psychische Belastung kannst du dich auch an einem vertrauensvollen Hausarzt wenden. Und ja, auch ein HA darf das BV ausstellen! Meine BV wurde begründet mit psychischer Belastung, vorangegangener FG, schmiebluntungen und Jahre lange orthopädische Schmerzen des Rücken verstärkt durch die SS. Ausgesprochen vom HA weil mein AG sich ebenfalls weigerte und mich meine Vorgesetzte aber auch absichtlich schlecht behandelt hat. Wünsche dir viel Erfolg


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