Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Kündigung in Probezeit

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Kündigung in Probezeit

Mitglied inaktiv

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Hallo ich brauch mal etwas nachhilfe. bin derzeit noch in der Probezeit und jetzt 12. Woche schwanger. Überlege, ob ich es meinem AG schon sagt oder ob ich lieber noch warte. Hab noch 2 Wochen Probezeit. Mir wurde ja gesagt, dass man bei SS auch in der Probezeit nicht gekündigt werden darf?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, wenn ich auch kein Jurist bin, meine ich, dass Sie auch in der Probezeit Kündigungsschutz genießen. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Nijsseni

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Du hast in der Probezeit Kündigungsschutz vom ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Kannst selbst nach der erfolgten Kündigung noch schutzklage einreichen musst aber unbedingt !!!! Die 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung einhalten. Bei einen befristeten Arbeitsvertrag endet das arbeitsverhältnis aber, unabhängig ob schwanger oder Kind da. Du kennst es deinem chef also mitteilen, es gibt ja auch ein Mutterschutzgesetz was dann greift, wo es um Ruhezeiten etc. Geht... Gruß


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