Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, 2003 hab ich meinen Sohn per Kaiserschnitt entbunden. Nun wurde zwischenzeitlich eine Prothromnin-Mutation festgestellt (nach 2 FG), ich hatte jedoch bisher noch keine Thrombose, muss auch keine Medikamente einnehmen oder spritzen. Nun bin ich wieder schwanger und würde wieder per Kaiserschnitt entbinden. Ich kann mir eine normale Geburt einfach nicht vorstellen; habe auch Hüftdysplasie und kann meine Beine keine 20 Minuten ohne Schmerzen spreizen. Gibt es Hinderungsgründe gegen einen Kaiserschnitt oder kann der KS untersagt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Huschel
Hallo, 1. die von Ihnen genannte Gerinnungsstörung (Prothrombinmutation) kann schon alleine für gehäufte Fehlgeburten, wie auch Thrombosen verantwortlich sein. Sie wird geschlechtsunabhängig vererbt; betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Da die Erblichkeit ist dominant ist, was bedeutet, dass Blutsverwandte 1. Grades (Eltern, Geschwister, eigene Kinder) eine 50%ige Wahrscheinlichkeit haben, ebenfalls betroffen zu sein, sollte die Familienuntersuchung des betroffenen Patienten/Patientin mit den behandelnden Ärzten abgestimmt sein. Das Thromboserisiko ist etwa um das 2,5-fache erhöht. Bei heterozygotem Vorliegen (das kranke Gen wurde nur von einem Elternteil übertragen) in der Schwangerschaft ist das Gesamtfehlgeburtsrisiko 2,4-fach höher, aber auch die so genannte Präeklampsie(schwangerschaftsspezifische Erkrankung mit Bluthochdruck = „Gestose“) wird bei Betroffenen doppelt so häufig gefunden) Es ist in jedem FAll empfehlenswert, in Rücksprache mit einem spezialisierten Laboratorium darüber zu sprechen, ob neben Kompressionsstrümpfen ggf. eine Blutverdünnung mit so genannten niedermolekularen Heparinen indiziert ist. Diese würde dann während der ganzen Schwangerschaft und besonders auch in den 6 Wochen nach der Geburt fortgeführt und reduziert ganz erheblich das Risiko von Fehlgeburten, aber auch anderen mit einer Gerinnungsstörung einhergehenden Komplikationen. Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab. 2. ein Kaiserschnitt wäre hier nicht grundsätzlich untersagt, er erhöht aber das Thromboserisiko mehr, als die normale Entbindung. VB