Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Krankschreiben lassen??

Frage: Krankschreiben lassen??

Mitglied inaktiv

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Hallöchen, ich bin jetzt in der 28. Schwangerschaftswoche und stelle mich ja eigentlich wirklich nicht an und habe bis jetzt auch eigentlich keine Probleme gehabt. Ich arbeite als Restaurantfachfrau und habe wirklich den ganzen Tag viel mit laufen, stehen, bücken und ähnlichem zu tuen. Jetzt kommt aber die Phase wo das alles nicht mehr so geht und man auch nicht mehr so kann. Jetzt macht man sich auch schon seine Gedanken ob das alles für mein Kind so gut ist?? Es kann sich ja schließlich nicht melden und sagen ich kann nicht mehr. Man will andererseits ja dann auch nicht so darstehn als ob man sich jetzt drücken will, aber dieses lange Stehen das macht einen echt fertig. Was soll man tun????


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, 1. hier gibt es für schwangere Frauen im Gastgewerbe ganz klare Vorschriften, die seitens der Arbeitgeber einzuhalten sind. Von selbst kommen manche sicher nicht darauf. Hier sollten Sie das Gespräch dazu suchen. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. 2.diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB


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