misima
hallo, ich bin in der 23. ssw. soeben spricht mich meine chefin an, da ich bereits 20 arbeitstage auf übelkeit und 16 tage auf vorz. wehen krankgeschrieben wurde. ihrer meinung nach gehört das ja alles zur schwangerschaft und somit gäbs dann krankengeld und keine gehaltsfortzahlung. meine gyn meinte sie hätte verschiedene schlüsselkennziffern genommen und jede für sich dürfte man 6 wochen ausreizen. was ist nun richtig? danke und gruß misima
Hallo, In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Molly83
Deine Frauenärztin hat recht. Für jede verschiedenen Schlüsselkennziffer gibt es 6 Wochen! LG
dinchenlinus
Glaube sie will es sich einfach machen! 20 Arbeitstage sind ja nun auch keine sechs Wochen. Und deine FA hat zu 100% Recht. War mal wegen so was vorm Arbeitsgericht. :-)
misima
gibts sowas tatsächlich. muß ich mich dann vor gericht rechtfertigen wie lang ich die kotzerei und wie lange vorzeitige wehen hatte? genaugenommen hat meine chefin ja recht, hat ja tatsächlich beides mit der ss zutun. befürchte das riecht nach ärger hier. ist halt nur ein kleiner handwerksbetrieb und ich denke denen wäre es lieber wenn ich krankengeld kriege damit die nicht soviel zahlen müssen... wie ist das denn ausgegangen?
Mitglied inaktiv
An sich hat deine Chefin recht, es ist zwar immer ein anderer Schlüssel aber gehört alles zu Schwangerschaft, sowas ist streitig...!! Mein Arzt meinte, das man vor Gericht damit nur sehr schwer durch kommt, wenn den deine Chefin vor hat das gerichtlich zu klären. Ich denke da kommt es aber auch auf das Gericht und den Richter an. Hast du den noch vorzeitige Wehen bzw. bist jetzt krank geschrieben??? Wenn nicht, dann kannst du ja arbeiten und somit müsstest du auch kein Krankengeld beziehen !!! und falls du wieder was bekommst und du ein gutes Verhältnis zu deinem Arzt hast, sei es FA oder HA dann sag er soll dir einen Schlüssel eintragen der nicht unbedingt zur Schwangerschaft gehört, Migräne, oder körperliche Schwäche, den sowas kann man nicht eindeutig der Schwangerschaft in die Schuhe schieben. An sich denke ich aber, wenn du öfters schon vorzeitige Wehen hattest, müsste dein FA doch ein BV ausstellen, so war das bei meiner Freundin (Produktionshelferin),beurteilen müsste das aber dein Arzt, den ich kennen ja nicht deine Arbeitsumstände. Dann würdest du auch Lohnfortzahlung bekommen und hättest deine Ruhe. Viel Glück noch weiterhin. LG Nadja