Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Klärwerk

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Klärwerk

Wiesel

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Guten Tag, Ich und mein Mann sind gerade dabei ein Baby zu machen. Ich arbeite im Klärwerk und meine Frage ist nun, ob ich für meinen Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot bekomme? Ich komme mit der Materie, mit Bakterien (auch schon durch Türgriffe), Lärm, Strom und Gerüche (eventuelle Gärgase) in Berührung. Dann stehe, laufe, strecke, bücke ich mich bedingt durch meine Arbeit den ganzen Tag. Falls ich eine BV bekommen würde, ab wann wäre diese gültig? Sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, nach den kritischen 12 Wochen, oder nach 5 Monaten? Vielen, vielen Dank


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, für das Beschäftigungsverbot müssen ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die sie in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot sehr umfassend beschrieben finden. Selbstverständlich gelten auch in dem Arbeitsbereich, den sie beschreiben, entsprechende Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Wenn sich hier die Situation nicht eindeutig klären lässt, wird dazu in aller Regel das lokale Gewerbeaufsichtsamt Auskunft erteilen können. Herzliche Grüße VB


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