Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Keine Röteln Immunität. Arbeite in öffentlicher Apotheke. Gefährlich?

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Frage: Keine Röteln Immunität. Arbeite in öffentlicher Apotheke. Gefährlich?

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, auch ich möchte Ihnen zuerst Danken, für die tolle Arbeit die Sie hier leisten. Und sich Zeit für alle Fragen nehmen. Ich habe folgendes Problem: Leider habe ich es versäumt mich gegen Röteln impfen zu lassen, dementsprechend bin ich nicht immun dagegen (wurde bereits beim Frauenarzt überprüft). Nun arbeite ich allerdings in einer öffentlichen Apotheke, wo ich täglich mit etwa 300 kranken Menschen zu tun habe. Hinter jedem Ausschlag den ich sehe, befürchte ich eine Rötelninfektion und jedes Kind würde ich am liebsten dort meiden, aus Angst mich anzustecken. Bin in Ssw 11 und gehe täglich mit Bauchschmerzen zur Arbeit. Ich würde nun gerne Ihr Urteil als Fachmann hören. Steigere ich mich da zu sehr hinein oder ist meine Angst begründet und sollte ich meinen Frauenarzt um ein Berufsverbot bitten? Wenigstens bis Ssw 20, weil ich gelesen habe, dass die Gefahr, dass das Baby sich ansteckt, ab dann nicht mehr so groß ist. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, zunächst einmal ist natürlich nach den neuesten Vorgaben im Mutterschutzgesetz jeder Arbeitgeber verpflichtet, direkt nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft der Mitarbeiterinnen, eine Gefährdungsbeurteilung nach §2 der Mutterschutzverordnung nimmt zu erstellen, um dann einen sicheren und schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz einzurichten. Darüber hinaus liegt natürlich für alle Schwangeren, die einen intensiven beruflichen Körperkontakt mit Patienten haben, ein erhöhtes Risiko gegenüber Infektionskrankheiten, wie den Röteln vor. Dabei ist das Ansteckungsrisiko für die Schwangere ohne Immunität gegenüber den Röteln gerade in der Frühschwangerschaft sehr bedeutungsvoll. Wie dieses nun aus medizinischer und juristischer Sicht für die Mitarbeiterin einer Apotheke einzustufen ist, vermag ich von hier aus nicht zu sagen. Dazu wenden Sie sich dann bitte an das Gewerbeaufsichtsamt und Fragen darüber hinaus unsere Rechtsanwältin, Frau Bader. Herzliche Grüße VB


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