Mitglied inaktiv
Lieber Dr. Bluni In der 9. ssw wurde ein Cytomegalietest gemacht CMV igG (clia) 2.2 (>0.6 pos) CMV igM negativ ( unter 15 neg.) Heißt das die Infektion ist länger vor der ss entstanden oder evtl. in den 9 Wochen vorher? Bisher ist alles ok, auch in der 20.ssw der Organschall (Degum II) der erweiterte. Nun bin ich 29.ssw. Hätte man gesehen wenn irgendetwas nicht stimmt? Was würde jetzt noch passieren bei einer Re/infektion? Soll ich nochmal testen lassen? Auch wurde ein Listerientest gemacht der neg. war am Anfang. Ist es sinnvoll den zu wiederholen da ich 2x erkältet war? Was würde mit dem Kind bei einer solchen Infektion passieren? Entschuldigen sie die vielen Fragen aber ich bin sehr besorgt um mein Kind Vielen Dank Dani
Liebe Dani, 1. man schaut bei der Laboruntersuchung immer erst nach dem IgG. Wenn dieses negativ ist, heißt das, die Frau hatte nie eine Auseinandersetzung und hat auch keine Immunität. Ist das IgG positiv, hatte die Frau mal eine Auseinandersetzung. Um hier eine frische Infektion auszuschließen, wird dann das IgM bestimmt. Eine Interpretation etwaiger Laborwerte ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Das kann und sollte immer der betreuende Arzt zusammen mit dem zuständigen Labor, um Missverständnissen vorzubeugen. 2. Aufwand und Nutzen eines allgemeinen serologischen Zytomegaliescreenings in der Schwangerschaft zur Erfassung von asymptomatischen mütterlichen Infektionen stehen nach Meinung der meisten Experten auf diesem Gebiet in keinem vernünftigen Verhältnis. Die Interpretation der Serologie bezüglich des Risikos der kindlichen Gefährdung auch nach Einbeziehung der pränatalen Diagnostik bleibt schwierig und eine wirksame prophylaktische Maßnahme außer der Kontaktvermeidung zur Reduzierung des kindlichen Risikos stehen nicht zur Verfügung. Zu Recht ist deshalb ein solches Screening in den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen. Eine vorherige Testung macht insofern wenig Sinn, als es eben zu Reaktivierungen kommen kann. 3. gleiches gilt für die Listeriose. Es gibt keine Empfehlungen zur Testung ohne klinischen Verdacht auf diese Infektion bei der Mutter. 4. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB
Mitglied inaktiv
Leider ist mein Arzt in Urlaub. Ich habe wohl schonmal eine Cytomegalie gehabt, da igm negativ keine frische. Meine Frage ist ja nur ob diese Werte für eine Cytomegalie stehen die länger als 9 Wochen zurückliegt. Vielen Dank Dani
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