Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

II. Screening 19.SSW

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Frage: II. Screening 19.SSW

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Lieber Dr. Bluni, ich hatte gestern die Gelegenheit, in der Uniklinik eine phantastische Ultraschalluntersuchung meines Kindes mitzuerleben. Hätte ich gewusst, dass ich bereits zu diesem Zeitpunkt eine so (ziemlich) genaue Aussage zu der Entwicklung meines Kindes bekommen kann, wäre die Fruchtwasseruntersuchung von vorneherein für mich obsolet gewesen. Ich finde es schade, dass nicht verstärkt darauf hingewiesen wird, dass diese ungefährliche Möglichkeit der unglaublich genauen Ultraschalluntersuchung besteht. Das Ergebnis der FU liegt idR in der 18.SSW vor, der US kann ab der 19. SSW durchgeführt werden- kaum ein zeitlicher Unterschied. Bei beiden Untersuchungen kann sicherlich nicht 100% alles ausgeschlossen werden; aber man bekommt schon einen sehr guten Eindruck vom Kind (Ausschluss schlimmster Fehlbildungen). Und die meisten Frauen (gerade, wenn wie ich über 35 Jahre alte "Risikoschwangere") wollen offenbar nur Klarheit, aber keine Abtreibung zu diesem späten Zeitpunkt (die auch, wie mir eine Hebamme sagte, unglaublich schmerzvoll ist). Ich würde mir wünschen, dass diesbezüglich mehr aufgeklärt wird! Bettina


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Bettina, 1. Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Diagnostik zum Ausschluss oder Risikoeinschätzung genetischer Störungen und Missbildungen) ist sicher immer mehr auch ein sehr sensibles Thema, bei dem die objektive Information und Aufklärung durch Frauenärztin/Frauenarzt im Vordergrund stehen sollte, wenn die schwangere Frau dieses anspricht oder sich aus der Vorgeschichte die Notwendigkeit ergibt, darüber zumindest zu sprechen. Sofern kein besonderes familiäres Risiko für genetische Störungen oder Missbildungen vorliegt, die Frau nicht 35 Jahre oder älter ist und sie auch nicht schon vorweg ein entsprechendes Bedürfnis nach Informationen zur vorgeburtlichen Missbildungsdiagnostik äußert, würde sicher nicht generell zu einer weiterführenden Diagnostik geraten werden. Dem behandelnden Arzt obliegt hier eher die Aufgabe, objektiv zu informieren; weniger, zu einer bestimmten Entscheidung oder einem bestimmten Verfahren zu drängen. Die Besprechung zu diesem Thema kann natürlich auch schon zu jedem Zeitpunkt vor diesem Alter stattfinden. 2. die Amniozentese kann heute zu Beginn der 15. SSW stattfinden und mit den zur Verfügung stehenden Schnelltesten (PCR & FISH) haben wir innerhalb von 48 Std. schon ein Vorabergebnis, das mit etwa 80%iger Wahrscheinlichkeit auch dem Endergebnis entspricht. 2. In jedem Fall ist es unerlässlich, wie wir es hier auch immer anmerken, die Patientin, die nach einer pränataldiagnostischen Maßnahme fragt, über die verschiedenen Möglichkeiten und deren Grenzen zu informieren, ihr den Rat zu geben, sich ggf. eine Einrichtung mit großer Erfahrung zu suchen und für den Fall einer Amniozentese/ Chorionzottenbiopsie auch darauf zu verweisen, dass wir viele Dinge nicht oder noch nicht erkennen können und dass aus diesem Grund ggf. ein spezieller Ultraschall um die 20. SSW sinnvoll sein kann. Die Entscheidung darüber kann dann von ihr getroffen werden. 2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB


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