Mitglied inaktiv
Hallo Hr. Dr. Bluni! Gestern hatte ich bei meiner FÄ den Zuckerbelastungstest. Dabei sind folgende Werte heraus gekommen: Nüchtern: 94 1 h: 169 2 h: 125 Daraufhin wurde ich zum Internisten überwiesen und nun soll ich vorerst vier Tage lang meinen Blutzucker kontrollieren. Werte heute: nüchtern: 87 1,5 h nach Frühstück: 108 1,5 h nach Mittgessen 138 Was halten Sie von diesen Werten? Bedenklich? Die Tabellen, die ich im Internet gefunden habe sagen ja eigentlich, dass nüchtern < 90, 1 h nach Essen < 140 in Ordnung ist. Dennoch bin ich verunsichert. Danke für Ihre Antwort im Voraus. Gruß, Sina
Liebe Sina, 1. nach den offiziellen Vorgaben " Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes" liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes in der Schwangerschaft (GDM) vor, wenn mindestens zwei der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (Werte aus dem kapillären Vollblut) nüchtern: größer/gleich 90 mg/dl nach 1 Std: größer/gleich 180 mg/dl nach 2 Std :größer/gleich 155 mg/dl Erreicht oder überschreitet nur ein Wert die oben angegebenen Grenzen, so liegt definitionsgemäß eine eingeschränkte Glucosetoleranz (IGT) vor, diese wird, bezogen auf die Behandlungsbedürftigkeit, wie ein diagnostizierter GDM gewertet. In dem Fall ist es in jedem ratsam, dass Sie in einer diabetologischen Schwerpunktambulanz zur weiteren Abklärung und Therapieempfehlung vorgestellt werden. Besprechen Sie dort dann bitte die Werte. Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung. Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %). Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen. Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken. Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig. VB VB
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