Mitglied inaktiv
Hallo, bin in der 6.SSW und bekomme 2xtgl 1Utrogest Kapsel vaginal da ich eine schon seit langem bekannte Gelbkörperhormonschwäche habe. Nun freue ich mich natürlich sehr stark da mein Mann und ich nicht mehr mit einem 2.Kind gerechnet haben, erste SS war schon Risikoschwangerschaft wegen Hypertonie & Übergewicht. Das hat natürlich immer noch Bestand. Jetzt ist es so dass ich jeden Tag starke Schmerzen im Unterleib habe und mich meist kaum noch traue deswegen körperliche Arbeit zu machen. Aber schwer mit Kind und voll berufstätigem Mann. Ich arbeite jedoch nebenbei auch noch in der ambulanten Krankenpflege. Die Auflagen des MuSchuG werden gut eingehalten, aber auch die Pflegen ohne heben empfinde ich als starke Belastung, man muss sich ständig bücken, strecken etc, das bleibt nicht aus. Dazu ständig vom warmen ins Kalte und zurück, da man ja viel von patient zu Patient unterwegs ist. Das alles macht mir sehr zu schaffen und ich habe sehr Angst das ich mein Kleines verlieren werde. Mein Arzt hält eine AU oder ein berufsverbot jedoch für nicht richtig. Das sehe ich anders denn ich fühle ja wie sehr mir der Unterleib nach der Arbeit schmerzt, das tut es ja sogar bei geringer Belastung, nur dann etwas weniger stark. Würde mich über Empfehlungen für mein Problem freuen! Sabrina
Hallo, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. insofern kommt ein BV für Sie hier nicht in Frage 3. ob wegen der Unterabauchbeschwerden ggf. eine Krankschreibung sinnvoll ist, wird am besten Ihre Frauenärztin/Frauenarzt entscheiden können, da wir von hier aus zu solchen Fällen keine Stellungnahme abgeben können. VB