Mitglied inaktiv
hallo, ich habe eine frage, kurz zu meiner situation: ich bin hartz-vierempfänger und muss meine private kv durch eine gesetzeslücke selber tragen. mich gesetzlich zu versichern geht nicht (warum auch immer, ist aber so, habe alles geprüft). im prinzip hätte ich einen basistarif von ca. 300 euro zu zahlen, von dem das amt den gesetzlichen teil übernimmt. durch die kulanz meiner versicherung muss ich "nur" 200 euro zahlen und bleibe auf 70 euro plus einem selbstbehalt sitzen. der selbstbehalt sieht vor, dass ich alle rechnungen eines jahres bis zu einem gewissen betrag zahle, insgesamt kommt das günstiger, natürlich kann ich von einem regelsatz von 323 euro und kindergeld/eltrngeld (300 euro) keine arztrechnung von fast 200 euro mal einfach so zahlen. sehen sie mir also meine frage nach, ich möchte damit nciht unterstellen, dass jeder frauenarzt "falsch" abrechnet. ich war letztens wegen einer krebsvorsorge bei meinem neuen frauenarzt (bin umgezogen). habe die rechnung bekommen, knapp über 150 euro.....mir wurde zuerst gesagt, bei der krebsvorsorge würde kein us gemacht....nun steht auf der rechnung aber eben dieser (den sie, ohne zu fragen, auch machte) und ein us "bis drei weitere organe". außerdem hat sie mich auf pilze untersucht (hatte keine beschwerden)--> "lichtmikr. untersuch. z.nachw.v. pilzen". für die "krebsvorsorge frau" berechnet sie 42 euro. könnten sie mir sagen, ob das so alles sein richtigkeit hat? ich weiß ehrlich nciht, wie ich nächsten monat leben soll, wenn ich das bezahlen soll.... vielen dank!
Hallo, in einer solchen Situation ist es sicher sehr wichtig, dass Sie vor der Untersuchung dieses offen Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt sagen und darüber hinaus, dass sie/er erstens nur die notwendigsten Untersuchungen - dazu gehört dann meist kein Ultraschall oder mikroskopischer Abstrich, wenn keine Infektion vorliegt - durchführt und eben nach Basistarif auch nur den entsprechenden Hebesatz. Wenn dieses entgegen Ihrer erfolgten Absprach dennoch geschehen ist, dann gehen Sie mit der Rechnung zu Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und bitten um Klärung und ggf. eine neu ausgestellte Rechnung. Sicher wird sie/er Verständnis dafür äußern können. VB