Mitglied inaktiv
Hallo, Ich bin gehörlos und ich brauche deine Hilfe. Ich habe 3 Tage sehr viel Alkohol(Party) getrunken.Da habe ich nicht gewusst,das ich schon in der 5.woche schwanger war.Bis jetzt habe ich mein Frauenärztin nicht über Alkohol gesprochen,weil ich so schäme. Jetzt bin ich in der 20.ssw(19+5,aber korrigiert 19+4). Manchmal mache ich mich sehr viel sorgen über mein Bauchzwerg,obwohl Frauenärztin,es alles in ordnung ist.Aber ich finde immer,das mein Bauchzwerg zu klein ist,aber laut FA zeitgerecht entwickelt. Mein erste Tag letzte Periode war am 09.01.2010 und Periode schwanken immer 29 bis 36 Tage!!!Schwangerschaftstest war am 12.Februar sofort fett positiv und 2.Test Clearblue Digital mit Wochenbestimmung zeigt schwanger 3+!!!! 24.02.2010 7.ssw SSL 0,98 cm 24.03.2010 11.ssw SSL 3,14 cm 10+4 auf 10+3 korrigiert 26.04.2010 16.ssw FA meint,Mein Baby ist 13 cm lang(Kopf bis Fuss) 26.05.2010 20.ssw BPD:4,7 FOD/KU: 5,6 ATD: 4,0 APD/AU 12,5 FL/HL 2,8 Ich finde alles zu klein.Meine beide Kinder waren bei FL grösser als mein Bauchzwerg!!!Ich habe total,das mein Bauchzwerg behindert sein könnte.Können sie mich beruhigen???? LG Anika
Hallo, 1. für Alkohol gibt es keine Grenzmenge, bei der erst Schäden zu erwarten sind. Von Beginn der Schwangerschaft an besteht eine Verbindung zwischen mütterlichem und fetalen Kreislauf. Bei den Ereignissen, so wie Sie sie beschreiben Frau ist frühschwanger, weiß davon nichts und hat noch das ein oder andere mal Alkohol zu sich genommen oder sie hat sehr selten mal in der Schwangerschaft Alkohol getrunken kann man meistens dieses nicht nachvollziehen und es ist praktisch unmöglich, hier eine Schädigung nachzuweisen. Es sollte aber in jedem Fall im weiteren Schwangerschaftsverlauf auf Alkohol verzichtet werden. 2. wenn Sie einmal mal auf die Seite http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/bilder_und_daten.htm gehen, finden Sie Bilder und Daten zum Verlauf der Schwangerschaft. Dort sind die jeweiligen Mittelwerte der wichtigsten Ultraschallmaße zu finden. Dabei kann es natürlich immer mal Abweichungen nach oben oder unten geben. Kleinere Abweichungen von etwa einer Woche sind häufig harmlos und nicht beanstandenswert Allerdings empfiehlt es sich, bei solchen Abweichungen zunächst die untersuchende Frauenärztin oder Frauenarzt zu fragen, da nur sie / er zum individuellen Verlauf und zur individuellen Interpretation der Ultraschallwerte eine Auskunft geben kann. Eine Interpretation vorgegebener Werte, ohne, dass man den Gesamtzusammenhang und den Ultraschallbefund kennt, kann ein Außenstehender allerdings nicht vornehmen. Dieses sollte und kann auch nur der durchführende Arzt. Dieses allein schon deshalb, um Missinterpretationen, die sich hier ergeben können, zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 3. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB