Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

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Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Guten Tag Dr.med. Vincenzo Bluni Ich habe seit ca. 2 Wochen Schmerzen auf der linken Hüftseite, die sich bis zum Rücken teilweise durchziehen. Wehen sind es nicht. Das wurde schon überprüft. Ich habe schon von anfang an mit dem Ischiasnerv zu tun und dadurch schon sehr zeitig ein Beschäftigungsverbot erhalten. Meine Fragen dazu: Was kann ich gegen die Scmerzen tun und woher kommt der Schmerz. Danke im vorraus für eine Antwort. MFG Yvy191


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liebe Yvi, derartige Beschwerden in den Gelenken/im knöchernen Beckenbereich (der Ausschluss anderer Ursachen vorausgesetzt !)sind in aller Regel durch die Auflockerung des gesamten Bandapparates bedingt, die wiederum Folge der hormonellen Veränderungen in d. Schwangerschaft sind. Und hiervon können neben der Wirbelsäule, der Schambein (Symphyse) auch die Gelenke des Beckens betroffen sein. Selten können es auch mal Entzündungen, z.B. im Ileo-Sakral-Gelenk sein. In Absprache mit dem FA u. evt. einem Orthopäden kann hier über Maßnahmen wie Wärmebehandlung, Krankengymnastik und Schwimmen zur Stärkung und Entspannung der Muskulatur gesprochen werden. In einigen Fällen muss man gar auch mal ein Schmerzmittel dazugeben. Wie gesagt, kann es nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch später im Wochenbett durch hormonelle Einflüsse zu einer verstärkten Beweglichkeit - in gewissen Grenzen - in den Ileosakralgelenken (Gelenke zwischen Darmbein und Kreuzbein) und den beiden Schambeinästen kommen. Diese Lockerung des Beckenringes kann den Abstand zwischen der Hinterkante des Schambeines und der Oberkante des Kreuzbeines um bis zu 1 cm vergrößern. Das Steißbein kann unter Geburt zusätzlich um ca. 2 cm nach hinten ausweichen. Dieses hinterlässt normalerweise keine Folgen. Falls die Schmerzen in schwacher Form weiterbestehen würden, kann man entsprechende Maßnahmen (Physiotherapie, Manuelle Therapie) ergreifen. Für eine Folgeschwangerschaft sind keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen. VB


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