Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Frage wegen Zuckerwerten

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Frage: Frage wegen Zuckerwerten

Mitglied inaktiv

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Hallo ich sollte wegen meine Blutzuckerwerten eine Nacht ins KH. Ich habe dort einen ganzen Tag 7 Mal am Tag Blutzucker messen müssen. Meine Werte sind zwischen 70 und 90. Sie haben aber trotzdem gesagt das ich jetzt Diät halten muss und 6 mal am Tag messen soll. Ich muss dazu sagen das ich Zwillinge bekomme. Ich versuche mich jetzt an die Diät zu gewöhnen muss alles abwiegen und muss alle 3 Stunden messen und ich habe ja auch noch eine Tochter mit 18 Monaten. Ich finde es sehr übertrieben von Krankenhaus bei den Werten schon solche Maßnahmen einzuleiten geht es hier jemanden genauso? Das Blutzuckermessgerät musste ich auch erstmal in der Apotheke bezahlen mit Streifen 130 Euro.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo Sonja, sicher sollte für solche Empfehlungen die Diagnose eines Schwangerschaftsdiabetes stehen. Das muss dann schon durch die behandelnden Ärzte bestätigt werden. Wenn dem so wäre, dann kann man dazu folgendes sagen: eine Diabetikerin kann heute eine Schwangerschaft in aller Regel "normal" austragen und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Es ist aber zu fordern, dass sie sich schon bei der Planung, spätestens sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, von einem diabetologisch erfahrenen Internisten und einem mit diabetologischen Problemen vertrauten Gynäkologen gemeinsam betreuen läßt. Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung. Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %). Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen. Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken. Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig. Zur Ernährungsumstellung ist folgendes zu sagen: Empfohlen wird eine Ernährung, die eine für die Bedürfnisse der Schwangerschaft adäquate Kalorienmenge und Zusammensetzung enthält. Der Kalorienbedarf für eine Schwangere im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) beträgt ca. 30 kcal/kg Körpergewicht. Bei Frauen mit einem Body-Mass-Index von größer 27 kg/ Quadratmeter Körperoberfläche am Beginn der Schwangerschaft sollte die Kalorienmenge auf 25 kcal/ kg Körpergewicht reduziert werden. Die Kostverordnung soll von einer ausgebildeten Fachkraft nach Kohlenhydrat-Einheiten (KE) quantifiziert werden. Weiteres sollte mit den Experten vor Ort besprochen werden. VB


Mitglied inaktiv

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also werte zwischen 70 mg/ und 90 sind doch vollkommen in der norm. red doch nochmal mit deinem gyn, über diese werte. ich finde es gibt da keine grund zu sagen, daß du strenge diät halten musst. liebe grüße Anett


Mitglied inaktiv

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Hallo, also bei mir wurde zuerst bemerkt das die kleine 2 Wochen zu groß ist, als ich dan den Gluckosetoleranztest hatte hat sich die Ärztin dafür entschieden mich erstmal über eine Woche 6mal täglich messen zu lassen. Die Werte durften nüchtern nicht über 90 und 1 Std. nach dem Essen nicht über 120 sein. Jetzt muss ich abends Insulin spritzen weil die Werte nüchtern über 90 waren.. Also ich könnte mir vorstellen das es bei Dir daran liegt das es Zwillinge sind und der Blutzuckerspiegel deshalb so genau überprüft werden muss... Allerdings verstehe ich nicht, warum Du das Gerät und die Messstäbchen selbst zahlen musstest... Bei Schwangerschaftsdiabetes bezahlt das die Krankenkasse, so ist das gesetzlich festgesetzt... Lg Tanja


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