Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, ich bin in der 7. SSW. Da ich als Erzieherin in einer Kindertagesstätte arbeite, war ich in der letzten Woche krank geschrieben, da dort Windpocken aufgetreten waren. (mehrere Fälle) Der FA hat nun den Titer kontrolliert und ich habe genug Schutz und bin also gestern wieder zur Arbeit gegangen. Nun bin ich aber schon wieder zu Hause, weil ich gestern gleich wieder die Einrichtung verlassen musste. Ich durfte keinen Kontakt zu den Kindern haben und wurde im Büro regelrecht "gefangengehalten". Und zwar hieß es, um als schwangere Erzieherin zu arbeiten, muss ich meinen Immunschutz feststellen lassen. Dazu habe ich nun vom Amt einen Termin beim Gesundheitsamt bekommen. Ich habe von dieser Verfahrensweise noch nichts gehört, meine Schwester ist auch Erzieherin, sie in Mecklenburg Vorpommern, ich in Hessen. Sie hat in den letzten 1,5 Jahren 2 Babies bekommen und hatte nie solche Anforderungen zu erfüllen. Ist das jetzt neu? Wenn ich den Immunschutz nicht aufbringe, darf ich bis zur Geburt nicht mehr in der Einrichtung arbeiten. Was sit das für eine Regelung? Sie soll bundesweit sein. Über eine schnelle Antwort wäre ich glücklich Dana
liebe 'Dana, dieses Vorgehen der Behörden ist auch mir neu oder nicht bekannt. Ich möchte nicht bestreiten, dass es ein solches, offziell abgesegnetes Vorgehen in einigen Teilen der Republik gibt. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB