MissCoffee
Guten Morgen Herr Dr. Karle, leider empfiehlt die Stiko ja weiterhin keine generelle Impfung aller Schwangeren. Allerdings soll es ja möglich sein bspw. auf Grund eines erhöhten Expositionsrisikos geimpft zu werden. Haften die Ärzte denn in einem solchen Fall weiterhin selbst oder sieht es durch den neuen Beschluss anders aus? Vielen Dank für Ihre Mühe in diesem Forum. Viele Grüße, MissCoffee
Guten Morgen, Die Impfung einer Schwangeren ist aktuell in Deutschland eine individuelle Entscheidung, welche gut begründet und dokumentiert sein muss. Nach mehrfach ausführlicher Aufklärung und Abwägung von Nutzen und Risiken, kann ein Arzt die Impfung durchführen. Dann ist es haftungsrechtlich wohl auch kein Problem. Sie müssen nur einen Arzt finden, der sich dieses Konstrukt ans Bein binden will. Schließlich ist es ja die Patientin, die bei einem Impfschaden den Arzt verklagt. Das wird dann meist ein unangenehmer Rechtsstreit. Ich hoffe sehr, dass sich die Stikoempfehlung in den nächsten Wochen /Monaten dahingehend ändern wird. Bis dahin bleibt es wohl eine Ausnahme. Alles Gute wünscht Ihnen Dr Christian Karle