Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

BV

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Frage: BV

Mitglied inaktiv

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Guten Abend, ich habe ein Problem,ich bin ab morgen in der 18.SSW und im Moment geht es mir auch gut doch hatte ich vor 2 Wochen Blutungen,leide an anfallsweisem Herzrasen(bereits vor der Schwangerschaft)mit sehr hohem Puls. Dazu kommt meine Arbeit als Altenpflegerin die ich im Moment als sehr schwer empfinde. Ausserdem haben wir auf unserer Station eine Bewohnerin mit MRSA zu der ich zwar nicht gehen brauch aber ich finde die Hygiene Maßnahmen die getroffen werden nicht ausreichend.(Entledigen der Schutzkleidung im bad der Bewohnerin) Meine Gynäkoligin und auch meine Internistin würden mich zwar auf Dauer Krankschreiben aber sie wollen mir kein BV ausstellen.Verstehe nicht warum. 2 weitere schwangere Koleginin bekamen das BV von ihren Ärzten ohne Probleme. Können sie mir einen Rat geben?? Vielen Dank Jeannette


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Jeannette, 1. Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html oder unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html nachlesen. sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. bei den meisten Schwangeren kann sich in d. Schwangerschaft ein gelegentlich erhöhter Puls einstellen. Dieses ist dann meist auch von einem erhöhten Ruhepuls, der dann bei etwa 90-100 liegen kann,begleitet, ohne, dass dieses Konsequenzen hat. Hat die Frau aber schon vor der Schwangerschaft solche Phänomene eines Herzrasens Tachyarrhythmien,dann wäre doch erst mal zu klären, warum das so ist, was die Ursache ist und ob dieses dann nicht auch behandlungsbedürftig ist; denn dauerhaft stark erhöhte Pulsschläge wären sicher nicht erwünscht. Dazu sollte wohl vor Ort ein Internist oder Kardiologe konsultiert werden, der/die dann dazu mehr sagen können; auch was die Frage nach der Notwendigkeit einer Therapie angeht. 3. nur vorweg, ist es für Sie sicher wichtig zu wissen, dass gerade im Krankenhaus die schwangere Mitarbeiterin nicht auf einer Infektionsstation arbeiten darf oder in einem Bereich, in dem die Gefahr der Ansteckung mit bestimmten Keimen besteht! Bei MRSA handelt es sich um Bakterien der Art Staphylococcus aureus. Diese können bei Mensch und Tier als Bestandteil der Hautflora vorkommen. Sie sind bezeichnenderweise gegen viele Antibiotika resistent, was sie besonders gefährlich macht. Für die gesunde Schwangere besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Die Staphylokokken sind in der Schwangerschaft aber dann gefürchtet, wenn sie sich im Geburtskanal befinden oder wenn eine systemische Infektion oder auch sonstige schwere Lokalinfektionen mit ihnen vorliegen. Zum Glück werden die MRSA-Stämme werden sehr selten aus dem Genitalbereich isoliert. Das Hauptreservoir dieser Stämme ist der Nasen-Rachenraum. Da diese Keime schwer zu therapieren sind, sollt vor der Entbindung eine Sanierung des Nasen-Rachenraumes durchgeführt werden. Eine Behandlung dieser Keime in der Scheide kann mit lokal desinfizierenden Zäpfchen erfolgen. Werden diese Keime bei der Schwangeren nachgewiesen, empfiehlt sich eine Sanierung auf jeden Fall vor der Entbindung, damit es nicht zur Besiedlung des Kindes kommt. Gerade während des Stillens erfolgt ein inniger Hand- und Hautkontakt zwischen Mutter und Kind, worüber eine Übertragung stattfinden kann. Auch in Einrichtungen, wie Rehakliniken, Altenheimen etc. kommt aber das Mutterschutzgesetz zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass Schwangere nicht in Gefährdeten Bereichen arbeiten dürfen. Diese Keime müssen zwar für das Ungeborene und die schwangere Mitarbeiterin selbst keine Auswirkung haben, aber sie können hier zur Überträgerin werden. Die Berufsgenossenschaft schreibt hierzu: "Ein erhöhtes Risiko trägt auch das Altenpflegepersonal. In den Heimen sind die strengen Vorsichts- und Isolierungsmaßnahmen von Kliniken nicht realisierbar. Da Staphylokokken durch einfachen Körperkontakt, zum Beispiel Händedruck, übertragen werden, können Altenpfleger leicht zu Trägern von MRSA werden, ohne es zu bemerken." Theoretisch würde dieses bedeuten, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, da hier eine Gefährdungssituation für die Schwangere besteht. Demzufolge ist es aber notwendig, die Schwangerschaft auch bekannt zu machen. Auf den offiziellen Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Sie dazu folgendes nachlesen: a. "Schwangere dürfen wegen der hohen Infektionsgefährdung und begrenzten Therapiemöglichkeiten keine MRSA-Patienten versorgen. Eine Beschäftigung außerhalb der Isolierstationen ist bei strikter Einhaltung differenzierter Hygienemaßnahmen erlaubt." b. "Nicht kolonisierte Schwangere sollten MRSA Patienten (Träger oder mit manifesten Erkrankungen) nicht behandeln, pflegen bzw. engen körperlichen Kontakt mit ihnen meiden. Beim Umgang mit MRSA – Trägern (Arbeitskollegen, aber auch Familienmitglieder..) sind die Grundregeln der persönlichen Hygiene, sowie die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut zur Prävention und Kontrolle von MRSA im Krankenhaus ( http://www.rki.de/GESUND/HYGIENE/HYGIENE.HTM ) zu beachten. Die Empfehlungen für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen in der ambulanter Pflege sind unter http://www.nlga.niedersachsen.de/mrsa/mrsa_ho.htm zu finden. Da MRSA ziemlich umweltresistent ist, kann bis 18 Stunden auf kontaminierten Gegenständen, Geräten und Instrumenten, Oberflächen oder gebunden im Staubpartikeln (beim Bettenmachen) überleben. Daher ist eine arbeitstägliche Umgebungsdesinfektion (nicht nur Patientenzimmer) durchzuführen." Sprechen Sie hierzu ggf. mit Ihrem Hausarzt. VB


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hallo, ich bin auch altenpflegerin, hatte auch ein BV jedoch hat dein AG das recht dieses BV aufzuheben indem er dir bürojob anbietet.bei mir haben die große probleme gemacht wegen meinem BV hatte viel streß, BV wurde auch aufgehoben, aber da es mir gesundheitlich auch nicht gut ging bzw. geht wurde ich krank geschrieben. Viele Grüße 21+5


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