Lieschen56
Hallo Herr Dr. Bluni, mir wurde in individuelles BV bis zum MuSchu erteilt. Ich würde aber gerne, soweit wieder möglich zurück in meinen Job und wollte demnach erfragen, ob man ein BV wieder aufeben kann bzw. was passieren würde, wenn man sich darüber hinwegsetzt? Ich will mein Kind nicht gefährden, aber ich denke, wenn ich bis zur Geburt daheim bleibe, dass mir das ebenso schadet, weil ich befürchte durch die Nichtbeschäftigung depressiv zu werden. Diese Angst davor steht eben dem Risiko am Arbeitsplatz gegenüber.
Hallo, 1. das ist nur dann möglich, wenn Sie am Arbeitsplatz so eingesetzt werden können, dass nicht gegen die Auflagen im Mutterschutzgesetz verstoßen wird. 2. über ein solches können Sie sich meines Wissens - bitte unsere Juristin, Frau Bader, fragen - auch nicht hinwegsetzen. VB
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