Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Bin sehr verunsichert

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Bin sehr verunsichert

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Lieber Dr. Bluni, ich brauche Ihren Rat: Vorab ich arbeite mit körperl. u. geistig behinderten Kids u. Jugendlichen in einem Wohnheim (auch Schwerstmehrfachbehinderte). Mir fehlt der Titer für Hepatitis, Mumps und Keuchhusten...In einer Woche kommt ein Kind ins Wohnheim mit ESBL...In wie weit ist die Gesundheit von meinem Baby (ca.9.SSW) gefährdet? Können Sie mir da Informationen geben und weiterhelfen? lg


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. wie schon von Gesa geschrieben, gibt es für Frauen, die in solchen Einrichtungen arbeiten, sehr strenge Auflagen, an die sich der Arbeitgeber auch halten muss. Notfalls kann hier das örtliche Gewerbeaufsichtsamt weiterhelfen, falls es hier "Verständigungsprobleme" geben sollte. 2. Die Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW hat zum Thema Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen ein Merkblatt herausgegeben, dass Sie unter der Internetadresse http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/TIPP_MuSch_AltenPflegeheimen.pdf herunterladen können. 3. umso mehr gilt dieses beim Umgang mit Patienten mit bedeutenden Infektionen, wie ESBL oder MRSA. Der Umgang mit diesen ist Ihnen nach geltendem Mutterschutzgesetz nicht erlaubt! VB


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Hallo! Das steht eigentlich ganz gut im Muschu drin. Eigentlich darfst du mit diesen Patienten gar nicht arbeiten.Hier mal der Link: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16509/1_2_1.pdf und nochmal speziell für Alten und Pflegeheime der Uni Erlangen http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/arbeitssicherheit/mutterschutz/nrw/mualt.pdf Gruß Gesa


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Hallo Gesa, vielen Dank für die Links...leider ist das ein schwammiges Thema- letzendlich entscheidet der /die FA wie es weitergeht...mit verunsichert der ESBL Keim... Ich schau mir gleich mal die Links an lg


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Vielen Dank für Ihre Antwort...ich hab ein Beschäftigungsverbot heut vom Betriebsarzt bekommen jedoch nur für den Umgang mit Kindern gemäß §4 MuSchuG...jetzt kann es sein, dass ich evtl in ein Erwachsenenwohnheim wechseln soll- wo jedoch die gleiche Gefahr besteht (wenn nicht noch eine Höhere)...Da wir keine Pflegeeinrichtung sind, gelten diese Gesetze leider nicht für uns...Ist dies so Rechtens? Und kann / Muss ich dann die Arbeit bei behinderten Erwachsenen machen? lg


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