Mitglied inaktiv
Guten Morgen Dr. Bluni, ich habe meine Tochter wegen vorzeitiger Plazentalösung in der 34. ssw per Notsectio entbunden. Hinterher wurde es festgestellt dass es an einer Blutgerinnungsstörung Faktor 5 Mutation lag. Ich bin jetzt in der 15 ssw. und spritze mich von Anfang an mit prophylaktischem Heparin. Deshalb habe ich ein Paar fragen an sie. 1. Ist mit dem Heparin eine solche Plazentalösung völlig ausgeschlossen bzw. kann ich dann davon ausgehen dass diesmal die Plazenta ohne Einschränkungen mein Baby versorgt??(das war bei meiner Tochter nicht der Fall,sie war zu klein für ihre Woche) 2. In der Packungsbeilage von den Spritzen steht dass bei der Entbindung keine PDA gegeben werden darf.Heißt das, dass ich auf jeden Fall davon ausgehen kann dass es kein spontan oder geplanter KS wird.Oder hab ich doch noch die Chance??? 3. Wie lange darf ich mich in den Bauch spritzen,ohne dass ich das kind gefährde?? Ich bin schon etwas fester gebaut,deshalb hab ich auch noch bißl Speckröllchen... Ich wäre ihnen dankbar wenn sie mir alle Fragen beantworten könnten. Liebe Grüsse Yasemin
Hallo, das Heparin wird das Risiko einer Thrombose reduzieren, hat aber keinen Einfluss auf eine vorzeitige Plazentaloesung. 2.die AWMF-Leitlinien der Fachgesellschaft für Anästhesiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sagen dazu "klare Worte": Hier im folgenden die etwas gekürzte und hoffentlich verständliche Zusammenfassung dazu, die ich nach Rückfrage von einem Oberarzt für Anästhesiologie einer großen Universitätsklinik als Stellungnahme bekam: Die Durchführung von zentralen Nervenblockaden bei Patienten, bei denen eine Blutverdünnung durchgeführt oder geplant ist, bleibt kontrovers. Dennoch ist eine Durchführung solcher Nervenblockaden unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen, atraumatischer Vorgehensweise und einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse auch bei Patienten möglich, die perioperativ Antikoagulantien (z.B. Heparin) erhalten werden oder bereits haben. So stellt die Einnahme von Acetylsalicylsäure oder eine niedrig dosierte Thromboembolieprophylaxe mit unfraktionierten oder niedermolekularen Heparinen unter Einhaltung bestimmter Zeitintervalle keine Kontraindikation für ein Regionalanästhesieverfahren dar. Bei unfraktionierten Heparinen in prophylaktischer Dosierung sollte eine Zeitspanne von 4 h zwischen Heparingabe und epiduraler/spinaler Punktion eingehalten werden. Diese Zeitintervalle sind auch bei Entfernen eines Epiduralkatheters zu beachten, da das Risiko von Blutungskomplikationen hierbei genauso groß ist wie bei Anlage des Katheters. Im Anschluss kann unfraktioniertes Heparin bereits wieder nach 1 h verabreicht werden. Bei niedermolekularen Heparinen wird ein Zeitintervall von mindestens 8 h vor einer Punktion bzw. dem Entfernen eines Katheters empfohlen. Anschließend sollten niedermolekulare Heparine frühestens nach 4 h erneut verabreicht werden. Gerinnungsanalysen sind bei der Gabe von Heparinen in prophylaktischer Dosierung nicht erforderlich. Obwohl Acetylsalicylsäure und Heparingabe nicht mit einem erhöhten Blutungsrisiko einhergehen, ist bei der Kombination verschiedener Antikoagulantien Vorsicht geboten, da hierbei das Blutungsrisiko derzeit nicht abschließend beurteilbar ist. Weitere Möglichkeiten der Risikominimierung bestehen in einer möglichst atraumatischen Punktionsweise und der Bereitschaft, einen operativen Eingriff bei blutiger Punktion um mindestens 12 Stunden zu verschieben. Wie man sieht, ist es also nicht ganz entschieden und sollte immer im Einzelfall schon vorher mit der Abteilung für Geburtshilfe und Anästhesiologie abgesprochen und abgewogen werden. 3. auf den Entbindungsmodus hat das Heparin also erst einmal keinen Einfluss. 4. die Spritzen koennen bis zum Ende bedenkenlos in das Bauchfettgewebe gespritzt werden. VB
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