Mitglied inaktiv
Hallo Ich fahre in Wellness-Urlaub und habe mir die Beiträge (Fragen-Antworten)schon mal angesehen und bin jetzt doch etwas verunsichert. Ich bin in der 10. woche und habe folgende Anwendungen gebucht: Fußreflexzonenmassage Klangschahlenmassage Ganzkörpermassage Rückenmassage Aus den Berichten habe ich nun gelesen das in der Frühschwangerschaft nur Nackenmassagen erlaubt sind???? Oder habe ich da was falsch verstanden?? Vielen Dank LG KATJA
liebe Katja, nein, bei regulär verlaufender Schwangerschaft und Wohlbefinden der Frau ist auch eine Massage erlaubt. die Verbindungen zwischen der Fußsohle und den übrigen Körperzonen sind - wie bei der Akupunktur - nicht nachweisbare Energiebahnen, die so genannten Meridiane. Über sie kommt eine Reflexwirkung zustande, die die Zellen des entfernten Organs aktivieren oder biochemisch regulieren sollen. Es gab eine zeitlang die Auffassung, dass man in der Akupunktur bestimmte Akupunkturpunkte unterhalb der Gürtellinie nicht stechen dürte, da dieses unter Umständen Auswirkungen auf die GEbärmutter hätte und womöglich eine Fehlgeburt/vorzeitige Wehen begünstigen würde. Heute weiß man, dass das so nicht richtig ist; man darf diese Punkte akupunktieren, sollte sie aber nicht stimulieren. Gleiches gilt für die Fußreflexzonenmassage, wobei ich im Rahmen des Forums nicht alle diese Punkte nennen, kann. Dieses sollte die Person, die eine solche Maßnahme ergreift, sicher wissen. Es gibt sicher nicht wenige Vertreter, die die Fussreflexzonenmassage in der Schwangerschaft ablehnen oder davon abraten. Mir liegen dazu aber keine validierten Daten vor. VB
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