Mitglied inaktiv
Guten Tag ich habe ein problem und weis nimmer weiter daher wende ich mich an Sie.Ich arbeite als Fleischfachverkäuferin bin jetzt 11+2 woche habe schon zweimal blutungen gehabt und lag im Krankenhaus.Mein Chef und alle Ärtzte im Krankenhaus sagen ich dürfte nicht mehr Arbeiten und brauche ein berufsverbot von meine FÄ.Diese weigert sich aber und sagt dem Baby fehlt nix ich soll arbeiten.Muss noch dazu sagen hatte schon eine Fehlgeburt,mehrer Züsten und Myome und habe Endometriose.Ich habe auch sehr starke schmerzen im Unterbauch was vieleicht damit zusammen hängt das ich schon 4 Bauchspiegelungen hatte und alles sehr vernarbt ist.Können Sie mir vieleicht sagen was Sie als Artzt mir Raten? Vielen Dank das sie sich die Zeit nehmen für mich. Dani
Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
Mitglied inaktiv
Also ein Beschäftigungsverbot wird soweit ich weiß ausgestellt wenn eine Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht. Ich habe auch ein Beschäftigungsverbot bekommen und das ohne Probleme. Ich würde an deiner Stelle zu einem anderen Gynäkologen gehen und die Sache klären lassen. Denke so wie sich das anhört solltest du das Beschäftigungsverbot ohne weiteres ausgestellt bekommen. Alles Gute