Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Berufsverbot???? (lang aber dringend)

Frage: Berufsverbot???? (lang aber dringend)

Mitglied inaktiv

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Hab da gleich noch eine Frage und zwar die Folgende: Ist Mobbing ein grund zum Berufsverbot? Ich kann kaum noch schlafen und habe so heftige Angstzur Arbeit zu fahren das ich mich morgens unter Tränen erbrechen muß. Sobal ich einen meiner kollege sehe bekomme ich schweißausbrüche. Meine Kollegen meiden mich wo sie nur können, sie lösen zum Beispiel die Gruppe auf wenn ich komme, oder ich bekomme fiese Sprüche, sogar von meiner Chefin. Hier mal ein paar wenige Beispiele: Kollegen: -"Na wieder eine extra Wurst bekommen?" -"Beweg dich ja nicht so viel auf deinem Luxusstuhl, könntest ja was abnehmen, obwohl es ja bei dir eh schon zu spät ist" -"Die Kollegin mit dem Sonderposten kommt" -"Dank deiner SS müßen wir deinen Dreck und die Arbeit mit machen, hast du wenigstens ein Schlechtes gewissen?" -"Dir sollte man das Kind nach der geburt weg nehmen, bist doch nichtmal in der Lage dein eigenes Leben in den griff zu bekommen und anstatt zu arbeiten vögelst du durch die Gegend" Chefin: -"Jetzt müßen wir Sonderwünsche zuerst Brücksichtigen (Urlaub) -"Währ für alle das Beste, du wärst nicht mehr da, so hat man ja nur noch mehr Streß. Willst du nicht kündigen?" -"Man sollte jungen berüfstätigen verbieten SS zu werden!" -"Urlaub wie Urlaub? Eine Woche Krank feiern mit einer so billigen ausrede und dann noch Urlaub haben wollen?" (zur erklärung ich heirate am 14.7 um 15 Uhr und wollte da auch gerne eine Woche Urlaub haben! Der Spruch meiner Chefin:) - Um 15 Uhr ist die trauung, na da hast du doch eine Stunde zwischen feierabnd und Trauung, müßte doch zu schaffen sein. Natürlich hat sie mir den Antrag nicht bewilligt! So was meint ihr? Oder fasse ich es nur falsch auf? Mir tut es zumindest immer sehr weh, wenn solche Sprüche kommen.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, 1. das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. 2.wichtig wäre, dass man hier auch mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch sucht und ganz klar auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweist, die einzuhalten sind. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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Hey... Oh mann das ist ja echt die Hölle was du da durch machst hmm? Sprich mal mit Deinem FA darüber, denke schon das man da was machen kann... Liebe Grüße und lass Dich nicht unterkriegen!!!


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Du kannst dich krank schreiben lassen, wenn du deinem Arzt klar machst (evtl. Hausarzt), dass es dir und dem Kind bzw. der Schwangerschaft schadest. Auf keinen Fall kündigen, den Gefallen musst du denen nicht tun. Ich würde sie auch 3 jahre warten lassen (Erziehungsjahr) und dann innerhalb der Kündigungsfrist kündigen bevor du wieder arbeiten müsstest. Wie kommen die überhaupt auf solche Sprüche? Lass dich nicht unterkriegen und frag mal im Rechts-Forum, was du dagegen tun kannst. Mobbing ist auch für RA kein einfaches Thema, aber diese Sprüche sind echt fies und gemein, denn sie schaden auch dem Kind, wenn du am Boden zerstört bist bzw. körperlich reagierst. Wehre dich!!


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Hallo! Oha, das ist echt heftig! Sind die alle Kinderlos, das die so Sprüche bringen? Mobbing ist auf jeden Fall ein grund für ein beschäftigungsverbot, es ist halt nur schwer, das auch zu beweisen. Sprich mit Deinem FA darüber und falls es bei Euch nen Betriebsrat gibt, auch mit dem. LG Susi


Mitglied inaktiv

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Hatte während der Schwangerschaft mit meinem ersten Sohn dasselbe Problem. Bei weitem aber nicht so heftig. Trotzdem hat mein Frauenarzt mich aus dem Verkehr gezogen (keine krankschreibung),sondern hat ab der 12. Woche für den Rest der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich glaube ich musste das damals so ca. alle 4 Wochen neu ausstellen lassen und habe es meinem Arbeitgeber dann geschickt. Er ist, anders als bei einer AU, wo nach 6 Wochen die Krankenkasse einspringt, verpflichtet bis zum Schluß Dein volles Gehalt zu zahlen. Kann meinen Vorrednerinnen nur zustimmen: AUF KEINEN FALL KÜNDIGEN !!!! Wünsche Dir viel Glück und eine stressfreie Restschwangerschaft.


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