Julia.....
Hallo Ich arbeite im Einzelhandel und muss um 2.30 Uhr aufstehen ist sowas für mein Baby gefährlich weil ich dan in der Arbeit manchmal so ein stechen habe im unterem Teil von brauch. Ich bin aktuell in der 7 ss Woche Danke schon mal im voraus
Hallo Julia, 1. ein Beschäftigungsverbot kann bei solchen Beschwerden grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Die Funktion wird es nur mit einer Krankmeldung. 2. bei ihren Angaben wäre zu fragen, was denn der Arbeitsbeginn ist. 2:30 Uhr am Morgen wäre ja mitten in der Nacht und das ist in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Ich gehe einmal davon aus dass das der Zeitpunkt ist, zu dem sie aufstehen werden. Das sollte sicherlich geklärt werden. VB
Die letzten 10 Beiträge
- Einnistungsblutung?
- CMV möglicherweise 1.Trimester
- Rosa Hähnchen Cordon Bleu
- Werte CMV-Infektion in der Schwangerschaft
- Angst vor Herpes Erstinfektion
- Transfer an Tag 5 mit einer späten Morula
- Grünlicher Ausfluss
- 5+0 SSW – erst Verdacht auf Eileiterschwangerschaft, jetzt Fruchthöhle sichtb
- Behandlung vaginale Pilzinfektion
- Nasenspray