Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Berufsverbot in der ss

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Berufsverbot in der ss

Julia.....

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Hallo Ich arbeite im Einzelhandel und muss um 2.30 Uhr aufstehen ist sowas für mein Baby gefährlich weil ich dan in der Arbeit manchmal so ein stechen habe im unterem Teil von brauch. Ich bin aktuell in der 7 ss Woche Danke schon mal im voraus


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Julia, 1. ein Beschäftigungsverbot kann bei solchen Beschwerden grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Die Funktion wird es nur mit einer Krankmeldung. 2. bei ihren Angaben wäre zu fragen, was denn der Arbeitsbeginn ist. 2:30 Uhr am Morgen wäre ja mitten in der Nacht und das ist in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Ich gehe einmal davon aus dass das der Zeitpunkt ist, zu dem sie aufstehen werden. Das sollte sicherlich geklärt werden. VB


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