Lotusblumee
Hallo, ich wollte fragen ob ich meine Bekannte einweisen lassen kann? Sie hat seit ca. 5 Tagen Blutungen und in unregelmäßigen abständen wehenartige Schmerzen. Sie ist jedoch der Meinung das es nicht so schlimm sei da ja noch starke Kindsbewegungen zu spüren sind. Ich habe Angst und wollte mich informieren was ich tun kann. Danke für Ihre Antwort
Hallo, bei diesen Symptomen ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn die Bekannte zeitnah in der Frauenklinik vorgestellt wird. Ob sie dann aufgenommen werden muss, werden aber die Klinikärzte entscheiden. VB
LizParker
Hallo wie meinst du jetzt "einweisen lassen"? Meinst du gegen ihren Willen ? LG Liz
Daeva
Gegen ihren Willen kann nur ein Richter sie in ein Krankenhaus einweisen. Im Falle von akuter Gefahr im Verzug für sich selbst oder andere können auch Polizisten oder ich glaube auch ein Arzt (?!) dies vorläufig tun, aber die Einweisung muss auch in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden (bin mir mit der Zeitspanne nicht ganz sicher) durch einen richterlichen Beschluss bestätigt werden.