Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Attest für versetzung

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Attest für versetzung

Merlin2012

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Hallo. Weiß nicht ob ich im richtigen forum bin, aber vielleicht weiß jemand Rat. Als ich 2011 schwanger wurde, war ich in der Altenpflege tätig und bekam direkt ein beschäftigungsverbot. Am ende des 7. Monats bekam ich starkes Wasser und habe nur dadurch über 5kg zugenommen. 5 Wochen vorm Entbindungstermin war das wasser so heftig das ich weder allein meine zähne putzen noch mich selbst auf dem klo sauber machen konnte. Mein sohn kam kurz drauf gesund und natürlich zur welt. Frühchen durch das viele Wasser. Jetzt wünschen mein mann und ich uns ein zweites baby. Durch meinen Rücken bin ich von der Altenpflege zu einem job am pc gewechselt. Leider ist es reine computerarbeit. Aufstehen und rum laufen geht nur in den gesetzlichen Bildschirmpausen. 5 Minuten pro Stunde. Ich arbeite teilzeit mit 6 Stunden am tag. Wenn ich schwanger 6 Stunden am Tag sitze sind mit Wasser garantiert. In der ersten Schwangerschaft bin ich sehr viel gelaufen und konnte das Wasser lange rausschieben bis es zum Problem wurde. Brauch ich mir aber bei Arbeit am Computer keine Hoffnung machen. In der firma gibt es zwei Leute am Empfang. Arbeit am pc kombiniert mit Bewegung. Kann ich mir von der Frauenärztin ein Attest geben lassen, dass es aus medizinischer icht besser ist wenn ich keinen reinen computerjob hab? Man braucht bei uns für den Empfang keine spezielle Ausbildung, aber ich wurde jemand anderes vom "mischplatz" an den pc platz verdrängen. Hab einfach angst, dass das wasser dann früher einsetzt und ich im schlimmsten Fall wegen schwangerschaftsvergiftung stationär mit kaiserschnitt etc. Muss. Es geht mir nicht um ein beschäftigungsverbot sondern nur um Versetzung auf ärztlichen Rat. Kann man sich sowas schriftlich geben lassen und muss sich der Arbeitgeber dran halten? Sorry für den langen Text. Werd ihn auch noch in ein oder zwei anderen Rubriken posten, da ich nicht weiß zu welchem oberthema es gehört.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Theoretisch ist das denkbar, hier kommt es aber ganz speziell auf die individuelle Situation an und darauf, wozu am Ende die Frauenärztin bereit ist und worauf sich dann am Ende der Arbeitgeber auch einlässt. VB


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