Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeitswechsel während der Schwangerschaft

Frage: Arbeitswechsel während der Schwangerschaft

Bunnylebowski

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Hallo, Im Mai habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben, bei dem ich zum 1. September starte. (Interviews waren im März) In der 14. Woche habe ich meinen neuen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert und auch deutlich mitgeteilt, dass ich nach wie vor dort bleiben möchte. Trotzdem hatte ich 2 Gespräche (und ein Telefonat), bei dem mir immer wieder ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde. Nachdem ich nochmal deutlich gemacht habe, dass ich den niemals abzeichnen würde, würde die Personalerin nur noch unfreundlich. Von unsachlichen Kommentaren mal ganz abgesehen, wollte die Dame meine Existenz, die Existenz mit dem Unternehmen vergleichen.... Jetzt habe ich nach 2 Wochen einen Anruf bekommen, dass ich zum 1. ganz normal starten kann, sie aber ein Attest vom Arzt möchte und ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben soll. Frage A: meinen nächsten Termin beim Frauenarzt hab ich am 5. September. Muss ich vorher extra zum Arzt oder kann ich das auch nachreichen? Frage B: mir wurde heute am Telefon mitgeteilt, dass ich an meinem ersten Arbeitstag einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben SOLL, da die Position nach der Elternzeit nicht in Teilzeit zu machen wäre. (Es handelt sich um einen der größten Konzerne) was muss ich unterschreiben? Derzeit bin ich als "Assistentin des Bereichsleiters" eingestellt und soll mich als "kaufmännische Angestellte" zurückstufen lassen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Viele Grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, das ist meines Erachtens eine Frage, die wohl am allerbesten von einem Juristen beantwortet wird und deshalb bitte ich Sie, sich mit dieser Frage an unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ zu wenden. Sie wird diese Frage ganz bestimmt viel kompetenter beantworten können. Herzliche Grüße VB


nappo123

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Ich glaube, mit den Fragen bist du besser im Rechtsforum aufgehoben;)


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