Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Dr. Bluni, seit dem 9.1. war ich für ca. 2 Wochen krankgeschrieben. Ab dem 22.1. folgte die Folgebescheinigung bis zum 19.2., also für weitere vier Wochen. Meine FÄ sagte mir, aber, dass sie mich bis zum Beginn des Mutterschutzes (8.3.) krank schreiben wolle. Am kommenden Donnerstag habe ich bei ihr den nächsten Termin und gehe davon aus, eine weitere Folgebescheinigung für die verbleibenden 2 Woche zu bekommen. Welchen Grund hat es, dass sie nicht gleich die komplette Zeit attestiert hat? Ich bin privat versichert udn Beamtin (falls das von Bedeutung ist). Gruß udn Danke, Henriette


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Henriette, weil dieses in den dafür vorgesehenen Gesetzen so vorgeschrieben ist: die Arbeitsfähigkeit muss deshalb im Abstand von 2 Wochen erneut überprüft werden. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo. Hat sie Dich wirklich krankgeschrieben oder Dir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt? Also ich habe jetzt auch schon länger ein BV, erst für 4 Std täglich und seit 1 1/2 komplett. Wenn das BV ausläuft soll ich kurz vorbeikommen und die FÄ verlängert das dann. Sie hat gesagt sie darf das nicht für den Rest der Zeit ausstellen. Ich frage nur weil es bei einer Krankschreibung ja so ist dass man nach 6 Wochen kein Gehalt mehr sondern Krankengeld bekommt. Und da das ja eigentlich weniger ist müsste sich das ja auch aufs Elterngeld auswirken. Bin mir aber nicht sicher ob das bei Beamten auch so ist, meine aber schon. Wünsch Dir alles Gute.


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