KathrinJK
Ich bin in der 7. Woche und arbeite als Fleischerin wollte gerne wissen in wie fern die Kälte für mich bzw dem Kind eine Gefahr besteht? Bin warm angezogen!!
Hallo, hier gelten natürlich die Vorgaben im Mutterschutzgesetz. Und dort steht in § 11 "Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen" : Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. 2Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen, 2. Erschütterungen, Vibrationen und Lärm sowie 3. Hitze, Kälte und Nässe. Das bedeutet, dass die Schwangere möglichst nicht im Kältebereich eingesetzt wird. Hierzu sollte dann aber der Arbeitgeber sich gegebenenfalls mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt kurzschließen. VB
Anniquita83
Auch wenn es früh ist, aber sag deinem Arbeitgeber gleich Bescheid. Es muss ja nicht sofort der ganze Betrieb mitbekommen, darum könntest du ihn bitten. Alles Gute!
KathrinJK
Was macht man wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt?