Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeiten im Labor

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Arbeiten im Labor

Rubin7477

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Hallo Dr. Bluni, ich bin aktuell in der 6.ssw, bislang konnte man aber noch nichts im Ultraschall sehen. Meine Vertretungs-Ärztin hat mich zur Sicherheit erstmal krank geschrieben. Ich arbeite in einem zytologischen Labor als techn. Angestellte. Bereite den ganzen Tag Proben auf, stehe viel in Färberaum mit Xylol und erfasse die Patientendaten. Befunden kann ich nicht, man könnte mich nicht in eine andere Abteilung versetzen. Unsere Räume sind Durchgangszimmer und das Xylol „zieht“ in die anliegenden Räume. Kann ich ein Berufsverbot erwirken? Bin ich gezwungen mich in diesen Räumen aufzuhalten? Habe große Ängste vor den Gefahren und dass mein Chef das runterspielt. LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, hierzu gibt es diverse gesetzliche Vorgaben, in denen diese Frage geregelt ist. Dazu gehören u.a. auch strenge Anweisungen an die Betreiber eines medizinischen Labors, wenn es um die Beschäftigung und den Schutz schwangerer Frauen entsprechenden Infektionen und der Exposition gegenüber bedenklichen Substanzen geht. Diese Vorgaben sind u.a. in den folgenden Quellen beschrieben: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html (Mutterschutzgesetz) http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: April 2015) http://www.sozialnetz-hessen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaafceo (Mutterschutz in medizinischen Laboratorien, Hessisches Ministerium für Integration u. Soziales, Stand: Juni 2014) Letzter Abruf aller o.g. Internetadressen:08.01.2017 Wie Sie sehen, werden hier sehr strenge Maßstäbe angelegt Was ggf. im Einzelfall auch ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen kann. Herzliche Grüße VB


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